Ärzte wollen Vergütung der QM-Kosten

10 Dez

Aufwendungen für QM, die Hygiene und den Arbeits- und Datenschutz müssen künftig transparent bewertet werden und mit Vergütungspositionen in die Honorierung gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Eingang finden. Das haben die „Rheinlandärzte“, ein Zusammenschluss von Ärzten unterschiedlicher Fachgebiete im Rheinland, in einem Brief an die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die gefordert.

Mit immer neuen Auflagen habe der Gesetzgeber die Ausgaben für das QM in die Höhe getrieben. Die Rechnung begleichen die niedergelassen tätigen Ärzte bislang aus dem eigenen Honorar. Das gehe auf Dauer zulasten der Patientenversorgung, warnen die „Rheinlandärzte. Insbesondere in kleinen, aber auch in größeren Arztpraxen finde man selten ein funktionierendes patientenorientiertes QM. Es dominierten unzureichende interne Lösungen, die aus der Not heraus geboren seien.

Seit November 2016 gelten einheitliche Anforderungen an das Qualitätsmanagement (QM) in der ambulanten Behandlung wie in Krankenhäusern. Grundlage ist die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Niedergelassene Ärzte sind verpflichtet, ein QM einzurichten. Eine Übernahme dieser Kosten durch die Krankenkassen ist aber nicht geregelt.

Für Pflegeheime, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer sei das anders. So stehe zum Beispiel bei Pflegeheimen die Verhandlung von Stellen im QM und die Übernahme der Kosten auf der Tagesordnung jeder Pflegesatzverhandlung mit den Krankenkassen. Diese Ungleichbehandlung sei nicht zu begründen und müsse bald ein Ende finden.

Besonders kleine Arztpraxen hätten allerdings Schwierigkeiten, ihre Kosten detailliert zu beziffern. Eine Orientierung an den Erstattungen im stationären Sektor wäre immerhin ein Anfang.

Eine neue GOÄ soll 2020 in Kraft treten. In den bisherigen Entwürfen fehlen bis heute Regelungen zu den Leistungen QM, Hygiene, Arbeits- und Datenschutz und damit eine Verhandlungsgrundlage zur Übernahme dieser Kosten durch Krankenkassen und private Versicherungen.

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