Bundeskabinett verabschiedet Lieferkettengesetz

5 Mrz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossen. Unter dem Namen Sorgfaltspflichtengesetz schafft es Rechtsklarheit für die Wirtschaft und stärkt die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen. Es soll die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten stärken und den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung tragen.

Das Gesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe, ihrer Verantwortung für die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Es gilt ab 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten (ca. 600 Unternehmen), und ab 2024 dann für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten (ca. 2.900 Unternehmen).

Die Verantwortung der Unternehmen erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette, allerdings abgestuft  nach dem Grad der Einflussmöglichkeit. Die Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt gelten zunächst für die Unternehmen selbst und für unmittelbare Zulieferer. Menschenrechtsrisiken bei mittelbaren Zulieferern, das heißt in den tieferen Gliedern der Lieferkette, müssen analysiert und adressiert werden, wenn Unternehmen davon Kenntnis erlangen.

Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Zivilgesellschaft werden gestärkt. Im Entwurf ist der Umweltschutz erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

Der Gesetzentwurf ist damit ein Signal für die Stärkung des Umweltschutzes in Lieferketten. Künftig können Betroffene sich vor deutschen Gerichten von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften vertreten lassen und sie zur Prozessführung ermächtigen, wenn sie sich durch einen Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht in wichtigen Rechten verletzt sehen.

Das Lieferkettengesetz schafft die Grundlage für ein gemeinsames internationales Verständnis der Sorgfaltspflicht. Es soll dazu beitragen, die rechtlichen Anforderungen an die unternehmerische Sorgfaltspflicht zu harmonisieren und die Debatte um eine EU-Gesetzgebung prägen.

Für die Durchsetzung der gesetzlichen Anforderungen soll eine Kontrollbehörde sorgen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekommt das Mandat, die Wirtschaft mit Informationen für die Umsetzung zu unterstützen und gleichzeitig Kontrollinstanz zu sein. Sie wird mit entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet.

Die Behörde kann bei Verstößen Buß- und Zwangsgelder verhängen. Der Bußgeldrahmen reicht bei schweren Verstößen bis zu Prozent des weltweiten Konzernumsatzes. Je nach Art des Verstoßes kann das Unternehmen ab einer Geldbuße von 175.000 Euro von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

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