Neues Whitepaper liefert Infos für Energieversorger und Netzbetreiber
Laut IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist der 31. Januar 2018 ein entscheidender Stichtag: Bis zu diesem Datum müssen Energieversorger und Netzbetreiber eine Zertifizierung gemäß IT-Sicherheitskatalog nachweisen.
Das Whitepaper von TÜV Rheinland liefert fundierte Informationen zu dem Thema inklusive der einzuhaltenden Fristen.
Zum Whitepaper: www.tuv.com/it-sicherheitskatalog-whitepaper