CSR-Berichtspflicht kommt Ende 2016

24 Jun

Bis zum 06.12.2016 muss die Richtlinie der EU zur Offenlegung von nicht finanziellen Informationen in nationales Recht implementiert sein (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Seit 11.03.2016 liegt nun der Referentenentwurf für das kommende Gesetz vor. Betroffen sein werden demnach

  • große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, sowie
  • Unternehmen, auch GmbH & Co. KG und Genossenschaften, mit einer Bilanzsumme von 20 Mio. Euro oder Umsatzerlösen von 40 Mio. Euro, die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen.

Diese müssen gemäß der Richtlinie 2014/95/EU mindestens über folgende Themen transparent Auskunft geben:

  • Umweltbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Sozialbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Dabei sind eine Beschreibung des Geschäftsmodells sowie Angaben zu Konzepten und deren Ergebnissen, zu Due-Diligence-Prozessen, zu wesentlichen Risiken mit schwerwiegenden Auswirkungen auf nicht finanzielle Belange, zu den wichtigsten nicht finanziellen Leistungsindikatoren und gegebenenfalls zu im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträgen erforderlich. Zu berichten sind dabei Angaben, die für das Verständnis der Lage und der Auswirkungen der Kapitalgesellschaft erforderlich sind.

Zur Umsetzung dürfen Unternehmen auf bestehende nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke für die Berichterstattung zurückgreifen, wobei das angewendete Regelwerk zu nennen ist (z. B. Leitsätze der OECD, Standard G4 der Global Reporting Initiative, EMAS, UN Global Compact, VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte).

Mit Blick auf die Erfüllung der kommenden Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2017 sollten Unternehmen schon jetzt beginnen, relevante Daten und Fakten zusammenzutragen. Verstöße gegen die Auflagen können laut Entwurf Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro oder 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes des vorausgegangenen Geschäftsjahrs nach sich ziehen.

KMU sind nicht direkt vom Gesetz betroffen. Sie können aber indirekt durch Forderungen von Abnehmern und Partnern damit konfrontiert werden.

Weiterführende Informationen:

http://www.csr-in-deutschland.de/

https://www.bmjv.de