Lieferketten-Gesetz noch in dieser Legislatur

15 Jul

Die Befragungsergebnisse zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte liegen vor. Danach verfehlen die Unternehmen die von der Bundesregierung gesetzte Quote zur freiwilligen Erfüllung klar und die Vorlage eines Lieferkettengesetzes wird unvermeidlich.

Von den rund 2.250 in der zweiten Runde befragten Unternehmen haben nur 455 Auskunft gegeben, wie sie Menschenrechte und soziale Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten sicherstellen. Das sind kaum mehr als in der Unternehmensbefragung 2019. Damit kommen deutlich weniger als 50 Prozent ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach.

„Zur Verwirklichung von Menschenrechtsstandards, die entlang der Lieferketten Kinderarbeit ausschließen und grundlegende ökologische und soziale Mindeststandards sichern, brauchen wir jetzt einen gesetzlichen Rahmen“, sagte Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller. Die Wirtschaft sei eingeladen, sich offen und konstruktiv in den Prozess einzubringen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte, dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, zeigten die Ergebnisse der Umfrage. Das Lieferkettengesetz werde nur verlangen, was machbar und verhältnismäßig ist.

Im Dezember 2016 hatte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Er setzt die Leitprinzipien der UNO für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland um. Die Bundesregierung setzte zunächst auf freiwilliges Engagement der Unternehmen, evaluiert zugleich aber dessen Erfolg.

In der ersten Runde des Monitorings haben – nach zweimaliger Verlängerung und Ausweitung der Stichprobe – nur 465 von 3.300 angeschriebenen Unternehmen den Fragebogen ausgefüllt. Davon haben nur rund 18 Prozent die Vorgaben erfüllt. Die zweite Befragungsrunde bestätigt diese Ergebnisse. Deswegen greift jetzt der Koalitionsvertrag, wo es heißt: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

Mehr als 60 renommierte Unternehmen fordern ebenfalls ein Lieferketten-Gesetz, unter anderem Tchibo, REWE, Nestlé, Alfred Ritter (Ritter Sport). Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen sehen ein Gesetz als erforderlich an. Der Rat für nachhaltige Entwicklung empfiehlt der Bundesregierung eine Vorreiterrolle bei der europäischen Gesetzgebung einzunehmen. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten ein, der menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards und Transparenz fördert und den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie Rechnung trägt. Die EU-Kommission plant eine Gesetzesinitiative für 2021.

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