BAFA-Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“

15 Mrz

Am 1. Dezember 2017 trat eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand in Kraft. Das Förderprogramm trägt zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei. Eine qualifizierte Energieberatung soll kleinen und mittleren Unternehmen Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzeigen.

Erweiterterter Energieberaterkreis

Mit der neuen Richtlinie wurde der Energieberaterkreis erweitert. Jetzt können auch Energieversorgungsunternehmen am Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) partizipieren. Bislang war es EVUs untersagt, diese beratenden Tätigkeiten zu übernehmen. Nun werden zum Förderprogramm alle Energieberater zugelassen, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Durch diese Öffnung können kommunale und private Unternehmen jetzt gleichberechtigt im Wettbewerb die besten Strategien und Produkte für Energieeffizienz entwickeln.

Seminarreihe mit umfassenden Angebot zur Qualifikation

Die Seminarreihe der TÜV Rheinland Akademie „Energiemanagementbeauftragter – Energiemanager – Energieauditor“ , die neuen Seminare zur DIN EN 16247 und zur Lebenszykluskostenanalyse sowie weitere Vertiefungsseminare zur Energieeffizienz decken alle von der BAFA geforderten Themengebiete ab und bieten damit ein umfassendes Angebot zur Qualifikation angehender Energieberater.

 Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Weiterbildungen im Energiemanagement der TÜV Rheinland Akademie unter www.tuv.com/energie

Zu Ihren individuellen Qualifizierungsmöglichkeiten oder einer maßgeschneiderten Inhouse-Weiterbildung für Ihr Unternehmen berät Sie gerne:

Niklas Phlippen

Businessmanager Energiemanagement
E-Mail: niklas.phlippen@de.tuv.com
Telefon: 0221 806 3559