BRAK veröffentlicht Leitfaden zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien

4 März

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der Anwältinnen und Anwälten Orientierung beim berufsrechtskonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Kanzleien bietet. Der Leitfaden wurde von Dr. Frank Remmertz, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses RDG und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München, erarbeitet. KI-Tools können in Kanzleien vielfältig eingesetzt werden, beispielsweise für Datenanalysen, Dokumentenmanagement, Recherchen oder Übersetzungen. Es existieren auch spezifisch juristisch trainierte KI-Anwendungen. Allerdings bergen diese Tools Risiken wie die Generierung falscher Informationen („Halluzinationen“) oder verzerrter Ergebnisse aufgrund lückenhaften oder einseitigen Trainingsmaterials. Ohne ausreichende anwaltliche Kontrolle können solche Fehler zu haftungsrechtlichen Problemen führen. ​

Der Leitfaden thematisiert insbesondere:​

  • Prüfungs- und Kontrollpflichten:
    Anwältinnen und Anwälte müssen die Ergebnisse von KI-Tools sorgfältig prüfen und dürfen sich nicht blind auf deren Ausgaben verlassen.​
  • Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht:
    Bei der Nutzung von KI-Tools ist sicherzustellen, dass sensible Mandantendaten geschützt bleiben und nicht unbefugt weitergegeben werden.​
  • Transparenzpflichten:
    Mandanten sollten darüber informiert werden, wenn KI-Tools bei der Bearbeitung ihres Falls eingesetzt werden.​

Der Leitfaden beschreibt zudem die zentralen Anforderungen und Verpflichtungen der KI-Verordnung und deren Bezug zum Berufsrecht. Darüber hinaus weist er auf mögliche weitere Risiken hin und verweist auf Leitfäden europäischer Anwaltsorganisationen sowie der Datenschutzkonferenz.

Er dient als unverbindliche Empfehlung und Orientierungshilfe, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Die finale Beurteilung der Zulässigkeit des KI-Einsatzes bleibt in der Verantwortung der Anwältinnen und Anwälte.

Für weitere Informationen steht der Leitfaden „Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz“ auf den Seiten der BRAK zur Verfügung. ​

Quelle