Die Europäische Kommission hat eine wichtige Entscheidung für die Bioenergie-Branche getroffen: Die beihilferechtliche Genehmigung für das sogenannte Biogaspaket ist erteilt. Die Anfang des Jahres mit einer breiten Mehrheit im Bundestag beschlossenen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes können daher für die aktuelle Ausschreibungsrunde am 01. Oktober vollständig angewandt werden. Hierfür hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie intensiv eingesetzt.
Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche: „Bioenergie hat eine Zukunft und eine wichtige Aufgabe in unserem Stromsystem. Bioenergie-Anlagen sind grundlastfähig. Die Anlagen stellen steuerbare Leistung aus erneuerbaren Energien bereit und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Systemstabilität. Mit der beihilferechtlichen Genehmigung des Biogaspakets wird nun Investitionssicherheit für die Bioenergie und für rund 2.500 Anlagen in Deutschland geschaffen.“
Mit den neuen Regelungen des Biogaspakets werden deutliche Anreize für Biogasanlagen gesetzt, noch flexibler am Strommarkt zu agieren, indem nur eine bestimmte Zahl von Betriebsstunden förderfähig ist. Der Flexibilitätszuschlag wird angehoben Dadurch wird die Stromerzeugung stärker in Stunden verlagert, in denen eine größere Nachfrage im System besteht.
Zusätzlich wurde das Ausschreibungsvolumen für die nächsten Jahre deutlich erhöht und die Anschlussförderung von 10 auf 12 Jahre verlängert. In den kommenden Jahren endet die ursprüngliche 20-jährige Förderdauer für mehrere tausend Anlagen in Deutschland. Die nun genehmigten Änderungen schaffen für viele Anlagen, insbesondere solche mit Anschluss an eine Wärmeversorgung, eine Zukunftsperspektive.
Nähere Details zur kurzfristigen Anwendung auf die aktuelle Ausschreibungsrunde finden sich in der Bekanntmachung der Ausschreibung auf den Seiten der Bundesnetzagentur.