Benannte Torwächter müssen Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Märkte einhalten

21 Mrz

Seit dem 3. März 2024 müssen Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und ByteDance, die von der Kommission im September 2023 benannten sechs Torwächter (Gatekeeper), alle Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte vollständig einhalten.

Ziel des Gesetzes über digitale Märkte ist es, die digitalen Märkte in der EU bestreitbarer und fairer zu machen. In dem Gesetz werden neue Vorschriften für zehn definierte zentrale Plattformdienste wie Suchmaschinen, Online-Marktplätze, Geschäfte für Software-Anwendungen, Online-Werbedienste und -Nachrichtenübermittlungsdienste festgelegt und europäischen Unternehmen und Endnutzern neue Rechte eingeräumt.

In der EU niedergelassene gewerbliche Nutzer, die auf von den sechs Torwächtern angebotene Dienste angewiesen sind, um ihre Kunden zu erreichen, verfügen nun über neue Möglichkeiten. So können gewerbliche Nutzer nun beispielsweise

  • im Wettbewerb mit Diensten der Torwächter auf deren Plattformen von einer fairen Behandlung und gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren
  • Interoperabilität mit den Diensten der Torwächter beantragen, um neue, innovative Dienste anzubieten
  • ihre Software-Anwendungen über andere Kanäle als die von den Torwächtern betriebenen Geschäfte für Software-Anwendungen verkaufen
  • auf die durch ihre Tätigkeiten auf den Plattformen der Torwächter generierten Daten zugreifen
  • außerhalb der Plattformen der Torwächter Angebote bewerben und Verträge mit Kunden abschließen

Endnutzer profitieren von größerer Auswahl und mehr Innovation im digitalen Raum in Europa. Sie haben jetzt die Möglichkeit,

  • ihre Entscheidungsfreiheit zurückzuerlangen, und sind nicht mehr an die vom Torwächter festgelegten Standardoptionen gebunden; so können sie alternative Geschäfte für Software-Anwendungen und andere Dienste als die von den Torwächtern angebotenen Dienste wählen
  • eine bessere Kontrolle über ihre Daten zu erlangen, indem sie entscheiden können, ob die Torwächter ihre Konten miteinander verknüpfen und dadurch ihre personenbezogenen Daten über verschiedene Dienste hinweg erheben und zusammenführen können
  • einfach Zugang zu Daten von einem Dienst oder einer Software-Anwendung zu erhalten und diese Daten auf einen anderen Dienst oder eine andere Software-Anwendung zu übertragen und dort zu nutzen, wodurch eine nahtlose Datensicherung und -übertragung zwischen verschiedenen Diensten möglich wird
  • alternative elektronische Identifizierungsdienste und alternative Zahlungsdienste für in der Software-Anwendung integrierte Käufe zu verwenden

Die Torwächter haben vor Ablauf der Frist begonnen, Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte zu testen, zu denen Dritte Rückmeldungen gegeben haben. Sie sind nun verpflichtet, in einem Compliance-Bericht die wirksame Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und die ergriffenen Maßnahmen darzulegen. Die öffentlichen Fassungen dieser Berichte sind auf der speziellen Website der Kommission zum Gesetz über digitale Märkte einsehbar. Die benannten Torwächter waren gehalten am 3. März 2024 der Kommission zusätzlich zur nichtvertraulichen Fassung des Berichts auch eine von unabhängiger Stelle geprüfte Beschreibung aller zum Verbraucher-Profiling verwendeten Techniken vorzulegen.

Die Kommission analysiert und prüft die Compliance-Berichte nun sorgfältig darauf, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam zur Erreichung der Ziele der entsprechenden im Gesetz über digitale Märkte vorgesehenen Verpflichtungen beitragen. Die Kommission berücksichtigt bei ihrer Prüfung auch Beiträge von Interessenträgern, so auch im Rahmen der Compliance-Workshops, bei denen Torwächter ihre Lösungsvorschläge präsentieren können.

Die Kommission wird nicht zögern, förmliche Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen und das ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium zur vollständigen Durchsetzung des Gesetztes über digitale Märkte voll auszuschöpfen.

Besteht der Verdacht einer Zuwiderhandlung, kann die Kommission ein Verfahren zur Untersuchung des möglichen Verstoßes einleiten. Bei Zuwiderhandlungen kann die Kommission Geldbußen von bis zu 10 % des von dem betreffenden Unternehmen weltweit erzielten Gesamtumsatzes verhängen; bei einer wiederholten Zuwiderhandlung kann die Geldbuße auf bis zu 20 % hochgesetzt werden. Darüber hinaus ist die Kommission im Falle systematischer Zuwiderhandlungen auch befugt, zusätzliche Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen. Beispielsweise kann sie einen Torwächter dazu verpflichten, ein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen, oder sie kann dem Torwächter verbieten, zusätzliche Dienste zu erwerben, die mit der systematischen Nichteinhaltung der Vorschriften in Verbindung stehen.

Hintergrund

Das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienste bilden ein einheitliches, für die gesamte EU geltendes Regelwerk, mit dem ein sicherer digitaler Raum, in dem die Grundrechte der Nutzer gewahrt werden, und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden sollen.

Ziel des Gesetzes über digitale Märkte ist es, für bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor zu sorgen. Das Gesetz regelt die Verpflichtungen der Torwächter, bei denen es sich um große digitale Plattformen handelt, die gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Kunden dienen und die aufgrund ihrer Stellung die Macht haben, den Marktzugang in der digitalen Wirtschaft zu kanalisieren.

Quelle