Die Modernisierung der stationären Versorgung soll auch langfristig von Bund und Ländern gemeinsam getragen und auch nach Ablauf der Krankenhausreform fortgesetzt werden. Das fordert die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ in ihren beiden abschließenden Stellungnahmen (13 und 14), mit denen sie zugleich ihre Arbeit beendet.
Die Empfehlungen der 13. Stellungnahme
Download: Reform der Investitionskostenfinanzierung für die Krankenhäuser in Deutschland – Bestandsinvestitionen und Strukturinvestitionen
Mit der Stellungnahme zeigt die Regierungskommission auf, dass die Bundesländer nur unzureichend ihrer gesetzlichen Investitionsverpflichtung in den Bestand der Krankenhäuser nachkommen. Nur die Hälfte der Investitionskosten würden die Länder übernehmen, die es braucht, um den Bestand der Kliniken zu erhalten.
- Um die empfohlene Investitionsquote von 7 bis 9 Prozent der Krankenhauserlöse zu erreichen, schlägt die Regierungskommission ein Anreizsystem vor: Bis zu 5 Prozent der Erlöse trägt das Land. Weitere Bestandsinvestitionen tragen Land und Bund jeweils zur Hälfte.
- Eine komplette Umstellung des Finanzierungssystems der stationären Versorgung sei herausfordernd, so die Kommission. Das System künftig z.B. nur aus Krankenkassenmitteln zu finanzieren, sei nur möglich, wenn die Kassen an anderer Stelle finanziell entlastet würden und Mitsprache bei der Krankenhausplanung bekämen.
- Investitionen in strukturelle Veränderungen der Krankenhäuser sollten auch nach der Krankenhausreform über einen Fonds finanziert werden, den Bund und Länder gemeinsam tragen.
Die Empfehlungen der 14. Stellungnahme
Download: Krankenhausversorgung in Deutschland 2035 – zukünftige Aufgaben und Bedeutung der Krankenhäuser
Mit der 14. Stellungnahme formuliert die Regierungskommission ihr Zielbild der stationären Versorgung über die aktuelle Krankenhausreform hinaus.
- Eine künftige Krankenhausplanung sollte im Sinne einer Überwindung der Sektorengrenzen künftig die ambulante Bedarfsplanung mit einbeziehen. Denkbar wären für die Regierungskommission gemeinsame regionale Planungsgremien. Unnötige Mehrfachstrukturen sollten weiter abgebaut und ökonomische Fehlanreize für Krankenhausbehandlungen beseitigt werden.
Der Prävention kommt eine zentrale Aufgabe bei der Sicherung einer hochqualitativen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung trotz der großen Herausforderungen durch den demographischen Wandel und die Weiterentwicklung der medizinischen Möglichkeiten zu.
Die am Bruttoinlandsprodukt gemessenen Gesundheitsausgaben Deutschlands liegen an der Spitze aller europäischen Länder und sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiter gestiegen. Nach Einschätzung der Regierungskommission können nur konsequente Reformen diese das solidarische Finanzierungssystem in Gänze bedrohende Entwicklung stoppen.
Über ein Primärarztsystem, die Förderung von Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Bevölkerung, eine Reform des Notfallwesens und eine Neujustierung des Leistungskatalogs muss zukünftig eine zielgerichtetere Steuerung des Zugangs zu GKV-finanzierten ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen erfolgen.
Dass die Krankenhausreform dringend notwendig war und der Reformprozess fortgesetzt werden muss, steht für die Regierungskommission außer Frage: Deutschland verfüge über mehr Krankenhausbetten und leiste sich mehr vollstationäre Behandlungen als fast jedes andere europäische Land. Die Fallzahlen seien besonders bei elektiven Eingriffen (z.B. Hüft- und Kniegelenks-OP) überdurchschnittlich hoch. Das verschlechtere in Kombination mit der hohen Zahl kleiner Krankenhäuser und fehlendem Personal sogar die Versorgung: Die Quote von ärztlichem und pflegerischen Personal pro behandelten Patienten sei in Deutschland unterdurchschnittlich gering.