Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf gegen Internetkriminalität

23 Apr.

Die Bundesregierung will die Aufklärung von Cyberbetrug, digitaler Gewalt und anderen internetbezogenen Straftaten verbessern. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Für Fachleute aus Informationssicherheit, Datenschutz und Compliance ist das Vorhaben ein wichtiges Signal für die weitere Entwicklung des Rechtsrahmens im digitalen Raum.

Mit einem neuen Gesetzentwurf zur vorsorglichen Speicherung von IP-Adressen will die Bundesregierung die Strafverfolgung im Internet stärken. Künftig sollen Internetzugangsanbieter verpflichtet werden, die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Falls für die eindeutige Zuordnung erforderlich, gilt dies auch für Portnummern.

Nach Angaben der Bundesregierung sind IP-Adressen bei internetbezogenen Straftaten häufig der einzige Ermittlungsansatz. Bislang scheitern entsprechende Anfragen oft daran, dass Anbieter diese Daten nur für wenige Tage vorhalten. Nicht erfasst von der geplanten Regelung sind Standortdaten, Kommunikationsinhalte sowie Informationen über besuchte Websites oder Online-Dienste.

Für Managementsystembeauftragte in Informationssicherheit, Datenschutz und Compliance ist der Entwurf besonders relevant. Er verdeutlicht, wie sich Anforderungen an den Umgang mit digitalen Spuren, Ermittlungsbefugnissen und Grundrechtsschutz weiter verändern. Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten. Den Gesetzentwurf sowie ein Informationspapier finden Sie hier.

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