Kaum Nachhaltigkeit im Onlinehandel

24 Sep.

Die Digitalisierung verändert den Konsum: Immer mehr Menschen informieren sich online und kaufen im Internet ein. Doch nachhaltige Produkte sowie Alternativen zum Neukauf bleiben hier oft unsichtbar. Obwohl ein Nachhaltigkeitsbewusstsein vorhanden ist, bestimmen Preis, Komfort und schnelle Verfügbarkeit in der Regel noch die Kaufentscheidungen. Das Umweltbundesamt (UBA) fordert Internetplattformen auf, Nachhaltigkeitsaspekte stärker und systematisch einzubeziehen.
Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠), durchgeführt von ConPolicy, zeigt ernüchternde Ergebnisse: ⁠Nachhaltigkeit⁠ spielt im digitalen Konsumalltag bislang eine untergeordnete Rolle. Stattdessen dominieren Preis sowie einfache und schnelle Verfügbarkeit die Kaufentscheidungen. Nachhaltige Optionen werden meist nur dann berücksichtigt, wenn Verbraucher*innen bereits motiviert sind, diese prominent im Kaufprozess sichtbar gemacht werden oder Geld gespart werden kann. weiterlesen

bitkom: Jedes dritte Unternehmen in Deutschland nutzt inzwischen KI

17 Sep.

Künstliche Intelligenz ist in den vergangenen Monaten in der Breite der deutschen Wirtschaft angekommen. Inzwischen nutzt etwa jedes dritte Unternehmen (36 Prozent) KI. Damit ist der Anteil fast doppelt so hoch wie noch vor einem Jahr, als er 20 Prozent betrug. Zudem plant oder diskutiert fast jedes zweite Unternehmen (47 Prozent) aktuell den KI-Einsatz, das sind ebenfalls deutlich mehr als im Vorjahr mit 37 Prozent. weiterlesen

ISO 9001 Revision – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

17 Sep.

Die Welt des Qualitätsmanagements steht vor der Revision der ISO 9001, deren Abschluss nun für 2026 geplant ist. Diese Weiterentwicklung bietet nicht nur Chancen, sondern stellt Verantwortliche auch vor die Aufgabe, sich frühzeitig auf neue Anforderungen vorzubereiten. Doch was genau bedeutet das? weiterlesen

Besserer Schutz bei fehlerhaften Produkten – insbesondere bei fehlerhafter Software

12 Sep.

Wer durch ein fehlerhaftes Produkt einen Sachschaden oder eine Körperverletzung erleidet, soll es künftig in vielen Fällen einfacher haben, Schadensersatz vom Hersteller zu erlangen. So sollen die Regeln über die sogenannte Produkthaftung ausgeweitet werden. Künftig sollen diese Regeln generell auch für Schäden gelten, die durch fehlerhafte Software verursacht wurden, einschließlich KI-Software. Relevant werden kann dies etwa bei Unfällen mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Darüber hinaus soll die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz aber auch generell erleichtert werden. So soll es Beweiserleichterungen für geschädigte Personen geben. All das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Mit ihm sollen Vorgaben der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie ins deutsche Recht umgesetzt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Ob eine fehlerhafte KI einen Schaden verursacht oder eine lockere Schraube – das darf für die Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Unterschied machen.

Deshalb wollen wir die Produkthaftung ausweiten, insbesondere den Schutz bei fehlerhafter Software – auch bei KI. Außerdem wollen wir es Geschädigten leichter machen, ihre Ansprüche beim Schadenersatz durchzusetzen. Davon profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher – genauso wie diejenigen Unternehmen, die sichere Produkte auf den Markt bringen.“

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts setzt die neue vollharmonisierende EU-Produkthaftungsrichtlinie grundsätzlich „1:1“ um. Die Vorgaben sind bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen. Mit den Änderungen soll die Produkthaftung den Anforderungen der Digitalisierung, der Kreislaufwirtschaft und globaler Wertschöpfungsketten gerecht werden.

Vorgesehen sind insbesondere folgende wesentliche Änderungen:

1. Produkthaftung auch für Software

Software soll künftig generell in die Produkthaftung einbezogen werden, egal, wie sie bereitgestellt und genutzt wird. Damit wird der Digitalisierung Rechnung getragen. Insbesondere KI-Systeme sollen der Produkthaftung unterfallen. Open-Source-Software die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird, bleibt wie bisher von der Produkthaftung ausgenommen.

2. Produkthaftung bei Kreislaufwirtschaft

Wird ein Produkt nach seinem Inverkehrbringen so umgestaltet, dass es wesentlich geändert wird (etwa durch „Upcycling“), soll der umgestaltende Hersteller künftig als Hersteller haften.

3. Produkthaftung in globalen Wertschöpfungsketten

Sitzt ein Produkthersteller außerhalb der EU und ist nicht greifbar, sollen neben ihm unter bestimmten Voraussetzungen weitere Akteure haften: Importeure, Hersteller, Fulfilment-Dienstleister und Lieferanten. Dasselbe soll für Anbieter von Online-Plattformen gelten, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Darstellung eines Angebots davon ausgehen können, dass das Produkt entweder von der Online-Plattform selbst oder von einem ihrer Aufsicht unterstehenden Nutzer bereitgestellt wird.

4. Einfachere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Wer durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wird, soll künftig leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können. So soll etwa der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Produktfehler und einer eingetretenen Rechtsgutsverletzung grundsätzlich vermutet werden, wenn ein Produktfehler feststeht und die eingetretene Verletzung typischerweise auf diesen Fehler zurückzuführen ist. Zudem müssen Unternehmen auf Anordnung eines vom Geschädigten angerufenen Gerichts Beweismittel offenlegen. Zugleich ist sichergestellt, dass Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen effektiv geschützt werden. Mit den Änderungen wird insbesondere darauf reagiert, dass moderne Produkte wie vernetzte Geräte und Software zunehmend komplex ausgestaltet sind.

Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Oktober 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf und weitergehende Informationen finden Sie hier.

Quelle

BMJV: Gesetzentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Kabinett beschlossen

3 Sep.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Bereits die vergangene Bundesregierung hatte einen Entwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. weiterlesen

BMJV: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

3 Sep.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung heute auf Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen hat. weiterlesen

Künstliche Intelligenz sicher managen – Ein Leitfaden für Ihr Unternehmen

26 Aug.

Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) revolutioniert nicht nur Geschäftsprozesse, sondern wirft auch neue Herausforderungen für Managementsystembeauftragte auf. Ob Qualitätsmanagement, Informationssicherheit oder Datenschutz – überall stehen Verantwortliche vor der Frage: Wie bewirken wir den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI in unseren Unternehmen? weiterlesen

Wie der EU Data Act unsere Datenwelt verändert – 10 Fragen und Antworten

19 Aug.

Die digitale Transformation stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen, und der Umgang mit Daten wird zunehmend zum Wettbewerbsvorteil. Der EU Data Act ist eine wegweisende Verordnung zur Regelung des Datenzugriffs und der -nutzung und bringt umfassende Neuerungen mit sich. Das besondere an der Verordnung ist, dass sie ab dem 12. September 2025 EU-weit anzuwenden ist. weiterlesen

BAuA: Wenn Zeit- und Leistungsdruck zu Überforderung führt

18 Aug.

Viele Beschäftigte erleben im Arbeitsalltag Zeit- und Leistungsdruck. Wer unter Druck arbeitet, reagiert oft mit Überstunden, schnellem Arbeiten oder dem Durcharbeiten von Pausen – Verhaltensweisen, die zu negativer Beanspruchung führen können. Die Broschüre „Zeit- und Leistungsdruck. Gestaltungsansätze für Betriebe“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt in kompakter Form Möglichkeiten und Herangehensweisen vor, um zu hohen Zeit- und Leistungsdruck zu vermeiden, abzubauen und einen guten Umgang zu gestalten.

Zentral ist eine sorgfältige Bestandsaufnahme: Wo entsteht Druck? Wie reagieren Beschäftigte darauf? Welche betrieblichen Rahmenbedingungen spielen eine Rolle? Die vorgestellten Gestaltungsmaßnahmen lassen sich auf die individuelle betriebliche Situation übertragen. Um Maßnahmen zu identifizieren, ist es in jedem Fall sinnvoll, die Beschäftigten mit einzubeziehen. Die Broschüre stellt fünf Handlungsfelder zum Abbau von Zeit- und Leistungsdruck sowie zur Förderung eines guten Umgangs vor.

Auf dieser Basis können passende Maßnahmen entwickelt und gemeinsam umgesetzt werden, etwa durch eine bessere Organisation interner Abläufe, klare Zielsetzungen oder angepasste Anforderungen an die Arbeitsqualität. Denn nur in einem gemeinsamen Prozess lassen sich langfristig tragfähige Lösungen entwickeln. Die Broschüre bietet hierfür eine praxisnahe Grundlage, um erste Schritte zu gehen und den Belastungsfaktor Zeit- und Leistungsdruck aktiv zu gestalten. Angesprochen werden alle, die sich im Betrieb mit der Arbeitsgestaltung bei Zeit- und Leistungsdruck auseinandersetzen (wollen).

Die baua: Praxis „Zeit- und Leistungsdruck. Gestaltungsansätze für Betriebe“ kann von der Internetseite heruntergeladen werden.

Quelle

BAuA veröffentlicht Bericht zu Auswirkungen von Cyberangriffen auf den Arbeitsschutz

18 Aug.

Die zunehmende Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verändern die Arbeitswelt. Mit diesen Entwicklungen steigt auch das Risiko und die Anfälligkeit für Cyberangriffe. Der Bericht „Welche Auswirkungen haben Cyberangriffe auf den Arbeitsschutz“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt: Cyberangriffe können nicht nur IT-Systeme gefährden, sondern auch Gefährdungen für Beschäftigte verursachen. Der Bericht gibt erste Impulse, wie Arbeitsschutz und IT-Sicherheit zusammengedacht werden sollten und wo Handlungsbedarfe bestehen. weiterlesen

Neue Leitplanken für KI im Finanzwesen

11 Aug.

Die neue DIN SPEC 91512 zeigt, wie sich Fairness bei KI-Entscheidungen im Finanzbereich bewerten lässt. Künstliche Intelligenz (KI) kommt im Finanzwesen zunehmend zum Einsatz: Sie unterstützt bei der Analyse von Transaktionen, bei der Kreditvergabe oder bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben. Doch wenn KI-Systeme falsche oder voreingenommene Entscheidungen treffen, kann das gravierende Folgen für einzelne Personen oder ganze Gruppen haben. weiterlesen

TÜV-Verband: Mehrheit der Unternehmen setzt auf europäische Rechenzentren

31 Juli

Der TÜV-Verband hat in einer aktuellen Umfrage die Nutzung von Rechenzentren in Unternehmen untersucht. Dabei zeigt sich ein deutliches Bild: 60 Prozent der befragten Unternehmen in Deutschland setzen bei der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten ausschließlich auf Rechenzentren in Europa. Weitere 30 Prozent nutzen eine Kombination aus europäischen und außereuropäischen Rechenzentren. weiterlesen

Defizite bei der Cybersicherheit von Aufzügen – TÜV-Verband mahnt Verbesserungen an

31 Juli

Die Digitalisierung macht auch vor Aufzügen nicht halt: Moderne Anlagen sind zunehmend mit IT- und Kommunikationssystemen ausgestattet, was sie anfällig für Cyberangriffe macht. Der TÜV-Verband hat in seiner aktuellen Analyse gravierende Defizite bei der Cybersicherheit von Aufzügen aufgedeckt. Laut Mitteilung des Verbands bestehen bei rund 90 Prozent der Aufzugsanlagen erhebliche Schutzlücken, die Angreifern potenziell Zugang zu sensiblen Daten oder zur Steuerung der Systeme ermöglichen. weiterlesen

EU stärkt Transparenz bei KI-Entwicklung: Neue Vorlage für Trainingsdaten veröffentlicht

28 Juli

Die EU-Kommission hat eine Vorlage vorgestellt, die von Anbietern genereller KI-Modelle (General Purpose AI) verlangt, detailliert offenzulegen, welche Daten zur Modellentwicklung genutzt wurden. Ziel ist es, Transparenz und Nachverfolgbarkeit zu verbessern und so Risiken wie Verzerrungen oder Datenschutzverletzungen zu verringern. weiterlesen

Mentale Gesundheit am Arbeitsplatz: Ein Muss für nachhaltigen Unternehmenserfolg

11 Juli

In einer Zeit, in der die Anforderungen an Unternehmen und Mitarbeitende immer weiter steigen, rückt die mentale Gesundheit am Arbeitsplatz stärker in den Fokus. Hybrides Arbeiten, Digitalisierung und steigender Leistungsdruck stellen viele Mitarbeitende vor Herausforderungen, die langfristig nicht nur ihre persönliche Gesundheit, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens beeinträchtigen können. Die Förderung mentaler Gesundheit ist daher nicht länger ein optionales „Nice-to-have“, sondern ein strategischer Faktor für Erfolg und Resilienz. weiterlesen

ISO/IEC 42006:2025 erschienen – Standard für Zertifizierer, die Managementsysteme für künstliche Intelligenz gemäß ISO/IEC 42001 prüfen

9 Juli

Mit der schnellen Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz (KI) steigen auch die Anforderungen an Sicherheit, Ethik und Governance in diesem Bereich. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hat die Internationale Organisation für Normung (ISO) im Juli die neue Norm ISO/IEC 42006:2025 veröffentlicht. Sie definiert Anforderungen für Stellen, die Managementsysteme für künstliche Intelligenz gemäß ISO/IEC 42001 prüfen und zertifizieren. weiterlesen