Für eine Umstellung des betrieblichen Fuhrparks auf elektrische Antriebe spricht vieles – vom Klimaschutz bis zu rechtlichen Vorgaben. Der Weg ist allerdings nicht ohne Fallstricke. Was Unternehmen wissen müssen, erläutert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer aktuellen Handreichung.
In ihrem Leitfaden „Betriebliche Elektromobilität“ beschreibt die DIHK in den drei Kapiteln „Elektromobilität am Unternehmensstandort“, „Elektromobilität außerhalb des Unternehmensstandortes“ und „Betreiben von öffentlicher Ladeinfrastruktur auf dem Betriebsgelände“ jeweils verschiedene Anwendungsfälle, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Umsetzungsmöglichkeiten.
So erfahren die Leserinnen und Leser beispielsweise, dass sie für das Laden von firmeneigenen Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände keine eichrechtskonforme Messung und Abrechnung vornehmen müssen und was gilt, wenn die Unternehmen den Ladestrom kostenfrei an Mitarbeitende abgeben wollen. Weitere Anwendungsfälle behandeln das „Auftanken“ von Dienstwagen in der heimischen Garage beziehungsweise an öffentlichen Ladesäulen, den Verkauf von Ladestrom an Externe oder den Umgang mit eigenerzeugtem Strom.
Die DIHK-Publikation informiert zudem in einem Exkurs darüber, wie mit Strompreisprivilegien im Rahmen der betrieblichen Elektromobilität umzugehen ist.
Bitte beachten Sie: Die Veröffentlichung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine rechtliche beziehungsweise steuerliche Beratung der Unternehmen nicht ersetzen.