Die EU plant Änderungen am Artificial Intelligence Act, um die Anwendung und Durchsetzung der Regeln zu vereinfachen. Vorgeschlagen werden feste Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme:
- Anhang III: ab 2. Dezember 2027
- Anhang I: ab 2. August 2028
Unternehmen sollen ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI schulen. Klare Vorgaben für die Nutzung sensibler Daten zur Bias-Korrektur und eine stärkere Zusammenarbeit der Behörden sind ebenfalls Teil des Entwurfs. Managementsystembeauftragte für Qualitätsmanagement, Informationssicherheitsmanagement und Datenschutz sollten die Entwicklungen im Blick behalten.