Geldwäschegesetz: BaFin aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise

2 Dez.

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz überarbeitet.

Neben verschiedenen Konkretisierungen erfolgten auch Anpassungen, beispielsweise zu den Aktualisierungsfristen gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG).

Die aktualisierte Fassung ersetzt die bisherigen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG. Mit der Aktualisierung erfüllt die BaFin ihren gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Absatz 8 Satz 1 GwG. Die Hinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die die BaFin beaufsichtigt.

Neben verschiedenen Konkretisierungen erfolgten auch Anpassungen, beispielsweise zu den Aktualisierungsfristen gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG).

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