Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA veröffentlicht neue Handreichung

8 Jan.

Die Handreichung des BAFA bietet eine konkrete Orientierungshilfe in Bezug auf die Auswahl und Nutzung von Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Dabei wird häufig die Frage gestellt, ob und inwieweit Standards, Audits und Zertifizierungen hierbei unterstützen können.

Die neue Handreichung zeigt auf, wie sich das LkSG zu den Instrumenten verhält und welche Empfehlungen das BAFA in diesem Zusammenhang macht. Auf Basis einer umfangreichen Dokumentenauswertung und Stakeholder-Konsultation werden mögliche Unterstützungsfunktionen dieser Instrumente im Sorgfaltsprozess, ihre Limitationen und damit verbundene Qualitätsanforderungen dargestellt.

Von zentraler Bedeutung ist, dass das LkSG keine Privilegierung bestimmter Standards, Audits oder Zertifizierungen vorsieht. Die Instrumente können eine unterstützende Rolle im Sorgfaltsprozess spielen, wenngleich diese Form der externen Unterstützung verpflichtete Unternehmen nicht von ihrer eigenen Verantwortung nach dem Gesetz entbindet.

Nähere Hinweise, Empfehlungen und zahlreiche Praxisbeispiele finden sich in der neuen Handreichung. Ergänzend zu der Handreichung stehen eine Zusammenfassung (Executive Summary) sowie ein Papier mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Verfügung. Die Dokumente sind in Kürze auch auf Englisch verfügbar, weitere Übersetzungen sind geplant.

Quelle