Neues EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

18 Jun

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat am 17. Juni bei der abschließenden Abstimmung der Mitgliedstaaten im Ministerrat in Luxemburg für die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur gestimmt. Nach der Zustimmung der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes (EP) im Februar kam heute die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für das „Nature Restoration Law“ zusammen, so dass das Gesetz nun in Kraft treten kann.

Grundlage für die erfolgreiche Verabschiedung war ein Kompromiss zwischen EP und Rat, bei dem mehr Flexibilität und Ausnahmen für die Mitgliedstaaten eingeführt wurden. Im Umweltrat vom 17.6. wurden auch Schlussfolgerungen zur Halbzeitüberprüfung des 8. Umweltaktionsprogramms beschlossen und Mandate für die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission zur Abfallrahmenrichtlinie, zur Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims Directive) und zur Bodenüberwachungsrichtlinie (Soil Monitoring Law) verabschiedet.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Ich begrüße sehr, dass die EU-Mitgliedstaaten heute die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur beschlossen haben. Der in den Verhandlungen erzielte Kompromiss stellt eine ausgewogene Balance zwischen allen Interessen her. Der heutige Beschluss ist ein Bespiel für die Kompromissfähigkeit der europäischen Staaten und ein Beleg für die gemeinsame Verantwortung. Verantwortung, die die europäischen Staaten heute gezeigt haben, indem sie ihre Zusage, die wir dem Europaparlament gegeben haben, bestätigt haben. Und Verantwortung für die Natur in Europa und das Bewahren der Schöpfung. Eine intakte Natur ist das Netz, das uns alle trägt. Die Vielfalt der Arten, die Leistungen der Ökosysteme: Wir wollen sie stärken und schützen, damit sie uns schützen können. Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist ein entscheidender Schritt, um in Europa eine intakte Natur zu erhalten, sowohl an Land als auch im Meer.“

Die EU-Verordnung hat die Wiederherstellung der Natur in Europa zum Ziel, denn über 80 Prozent der Ökosysteme sind in einem schlechten Zustand. Dafür sollen EU-weit auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen zur Stärkung von Ökosystemen eingeleitet werden. Auch bestimmte wichtige Lebensraumtypen in schlechtem Zustand sollen wiederhergestellt werden, bis 2030 mindestens 30 Prozent, bis 2040 60 Prozent und bis 2050 90 Prozent. Die Mitgliedstaaten sollen hierfür nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten, ein Prozess, bei dem die gesamte Gesellschaft beteiligt wird. Die Verordnung umfasst alle wichtigen Ökosysteme der Gesamtlandschaft, von Stadtgrün über Meeresböden und Moore bis hin zu Wäldern. Sie bietet viele Chancen, unsere Landschaft fit für die Zukunft zu machen. Der Entwurf wurde in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, weil er viele verschiedene Interessen tangiert.

Im Juni 2022 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für das Nature Restoration Law vorgelegt. Im Umweltrat am 20. Juni 2023 hatte sich unter den Mitgliedstaaten eine Mehrheit dafür gefunden. Im Rahmen des Trilogs wurden, wie von einigen gefordert, deutliche Flexibilitäten und Ausnahmen eingeführt, was den ursprünglichen Vorschlag für die Mehrheit akzeptabel gemacht hatte. Er wurde allgemein als ausgewogener Kompromiss aller Interessen angesehen. Die Verordnung erhielt dann am 22. November 2023 im Ausschuss der Ständigen Vertreter die Zustimmung der Mitgliedstaaten. Im Februar 2024 gaben die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes ihre Zustimmung für dieses Vorhaben. Mit der heutigen Abstimmung im EU-Umweltrat ist das Nature Restoration Law final beschlossen.

Die EU-Umweltministerinnen und -minister haben sich beim heutigen Umweltrat auch auf ein Verhandlungsmandat zum Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie verständigt. Im Mittelpunkt stehen hier die ressourcenintensiven Sektoren Textil und Lebensmittel. Das übergeordnete Ziel des Vorschlags besteht darin, die Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verringern, die mit gebrauchten Textilien- und Lebensmittelabfällen einhergehen. Deutschland hat bei der Abstimmung zugestimmt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mit der überarbeiteten Richtlinie wollen wir in der EU die Lebensmittelverschwendung und Vermüllung im Textilbereich angehen. Deutschland unterstützt die allgemeine Ausrichtung zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie und begrüßt ausdrücklich die Einführung einer Herstellerverantwortung für Textilien. Ich hätte mir allerdings eine ambitioniertere Position des Rates für die Reduzierungsziele bei Lebensmittelabfällen gewünscht.“

Auch zur Richtlinie über Umweltaussagen (Green Claims Directive) wurde heute eine gemeinsame Ratsposition festgelegt. Mit den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften sollen EU-weit zuverlässige, vergleichbare und überprüfbare Umweltaussagen gewährleistet werden. Ziel ist es vor allem, gegen „Greenwashing“ vorzugehen, indem es Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter gemacht wird, nachhaltige und fundierte Entscheidungen über Produkte oder Dienstleistungen zu treffen. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten, weil zwar die Zielrichtung unterstützt wird, die vorgesehene Ausgestaltung aber aus Sicht der Bundesregierung Defizite aufweist.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen besser vor Greenwashing geschützt werden. Deswegen unterstütze ich das Ziel der Richtlinie: Wenn Unternehmen sich freiwillig dafür entscheiden, mit Umweltaussagen wie etwa ‚kompostierbar‘ zu werben, sollten sie auch belegen können, wie sie zu ihren Aussagen kommen. Dafür brauchen wir einheitliche Wettbewerbsbedingungen und -regeln in der EU.“

Das dritte Verhandlungsmandat, das der Umweltrat festgelegt hat, betrifft die Bodenmonitoringrichtlinie (Soil Monitoring Law), die die EU bis 2050 auf den Weg zu gesunden Böden bringen soll. Dazu werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, darunter ein Überwachungsrahmen und Leitlinien für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung sowie Maßnahmen gegen Gesundheits- und Umweltrisiken, die von kontaminierten Böden ausgehen. Das Soil Monitoring Law stärkt den europaweiten Bodenschutz und damit auch die Artenvielfalt und den Klimaschutz. Auf Grundlage einheitlicher Standards in der EU können die Böden als Lebensgrundlage geschützt und fit im Kampf gegen die Klimakrise gemacht werden.

Der Umweltrat hat außerdem Schlussfolgerungen zur Halbzeitüberprüfung des 8. Umweltaktionsprogramms gebilligt. Ziel ist es, Leitlinien für das weitere Vorgehen im Hinblick auf einen grünen, gerechten und inklusiven Übergang für ein nachhaltiges Europa zu geben. Das 8. Umweltaktionsprogramm gibt Leitlinien für einen grünen, gerechten und inklusiven Übergang für ein nachhaltiges Europa. Der Rat setzt damit ein starkes Signal für die neue Legislaturperiode: Für eine intaktere Umwelt, eine wirksame Anpassung an die Folgen der Klimakrise, mehr Ressourcenschutz und den Schutz der Biodiversität. Wo notwendige Maßnahmen und Veränderungen Belastungen erzeugen, müssen diese fair verteilt werden. Nur so gibt es Akzeptanz für Umwelt- und Klimaschutz, in der Bevölkerung und bei den Unternehmen. Ein grüner Wandel muss sozial gerecht sein. Das steht im Im Mittelpunkt der Ratsschlussfolgerungen steht, dass ein grüner Wandel sozial gerecht sein muss. Der Rat fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag mit Maßnahmen für die Zeit nach 2025 vorzulegen.

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