SCIP: Neue Berichtspflicht über Chemikalien

30 Nov

Ab 5. Januar 2021 gilt eine erweiterte Informationspflicht nach Art. 33 REACH-VO. Wer in der EU Produkte in Verkehr bringt, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, muss hierüber künftig nicht nur seine Abnehmer, sondern auch die europäische Chemikalienagentur ECHA informieren. Das steht in Artikel 9 Abs. 1 (i) der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, die über den neuen § 16 f Chemikaliengesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde. Weiterlesen