DAkkS: Umstellung auf revidierte Labornorm angehen

26 Sep

Die Umstellungsfrist auf die revidierte DIN EN ISO/IEC 17025:2018 endet am 30. November 2020. Weil bisher nur wenige der rund 2.900 betroffenen Labor-Akkreditierungen umgestellt sind, rät die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) Prüf- und Kalibrierlaboratorien dringend, schnell tätig zu werden.

„Wer die Umstellung jetzt nicht angeht, gefährdet sehenden Auges die internationale Anerkennung und Gültigkeit der Akkreditierung seines Unternehmens. Festzustellen ist aber, dass unser wiederholter Appell nur wenig Beachtung erfährt. Knapp über zehn Prozent aller insgesamt rund 2.900 betroffenen Laborakkreditierungen sind erst umgestellt. Das ist mit Blick auf die verbleibende Zeit ein alarmierend niedriger Wert“, so Dr.-Ing. Stephan Finke, Geschäftsführer der DAkkS. Die Umstellung auf die revidierte Norm ist die Voraussetzung dafür, dass die Akkreditierung auch nach Ende 2020 ihre internationale Anerkennung und Gültigkeit behält.

Seit Januar 2018 konnten sich Kunden der DAkkS mit einer umfassenden Umstellungsanleitung und in Informationsveranstaltungen mit den Anforderungen der revidierten ISO/IEC 17025 vertraut machen. Seit Mitte 2018 stehen geschulte Begutachter bereit, um Umstellungen auf die revidierte Norm vorzunehmen.

Die DAkkS stellt über die gesamte Umstellungsphase verteilt ausreichend Bearbeitungs- und Begutachtungskapazitäten bereit. „Diese sind für die gesamte Umstellungsphase eingeplant. Werden diese Kapazitäten von den Laboren nicht rechtzeitig abgerufen, fehlen sie am Ende, um die Umstellung auch zu vollziehen. Anscheinend wird das von den Laboren noch nicht so gesehen“, so ein Sprecher der DAkkS. Mit Blick auf den Erhalt ihres Akkreditierungsstatus gingen sie damit ein hohes Risiko ein.

Auch Akkreditierungen, die keine Befristung mehr enthalten, werden nach dem Stichtag nicht mehr gültig sein. Die internationale Anerkennung entfällt mit dem Ablauf der Übergangsfrist. Den Status einer harmonisierten Norm verliert die DIN EN ISO/IEC 17025:2005 mit Ablauf des 01.01.2021.

Die DAkkS fordert betroffene Labore dazu auf, sich baldmöglichst mit den zuständigen DAkkS-Verfahrensmanagern auszutauschen, einen Antrag bei der DAkkS zu stellen und die Umstellung anzugehen.

Zur Pressemitteilung der DAkkS