„Externe Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement müssen sich auf das eigentliche Ziel der Qualitätsförderung konzentrieren beziehungsweise darauf wieder zurückgeführt werden.“ Mit diesen Worten begrüßte die Bundesärztekammer (BÄK) die Absicht des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Reformen bei der gesetzlichen Qualitätssicherung anzustreben.
Die Ärzteschaft engagiere sich sehr dafür, die Patientenversorgung immer weiter zu verbessern. Wenn aber Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung als Ballast für die Versorgung empfunden werden statt als Hilfe, leide die Akzeptanz, hieß es weiter
Der G-BA hatte Ende April ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen für die datengestützte Qalitätssicherung vorgestellt. Danach soll die Qualitätssicherung einfacher und praxisnäher werden. Ziel sei, den Aufwand bei der Datenerfassung für die Mitarbeiter in Krankenhäusern und Arztpraxen zu reduzieren, ohne das ein Qualitätsverlust entstehe, so der G-BA. Den Auftrag, Empfehlungen dafür auszuarbeiten, erhält das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Es soll beispielsweise untersuchen, ob die eingesetzten Instrumente und Maßnahmen tatsächlich auf bestehende Qualitätsdefizite ausgerichtet sind.
Die BÄK erklärte, die Vorschläge des G-BA-Eckpunktepapiers entsprächen dem „Memorandum Qualitätssicherung / Qualitätsmanagementaus ärztlicher Sicht – Mehrwert für die Patientenversorgung“ der BÄK aus dem Jahre 2020. Darin hatte die Kammer kritisiert, der ärztliche Aufwand für Qualitätssicherung stehe „in keinem Verhältnis zu dem daraus resultierenden Patientennutzen“. Unter anderem fordert die BÄK, auf Vollerhebungen zugunsten von Stichproben zu verzichten. Qualitätssicherung müsse wieder praxisnah für Ärzte und nachvollziehbar für Patienten gestaltet werden.