Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Ziel von BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Nach aktuellen Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024 zeigt sich zwar ein deutlicher Anstieg der BEM-Angebote, doch fast die Hälfte der berechtigten Beschäftigten erhält noch immer kein solches Angebot.
Entwicklungen und Herausforderungen
- Mehr BEM-Angebote in größeren Betrieben: Im Vergleich zur letzten Erhebung 2018 stieg die Zahl der BEM-Angebote um 12 Prozentpunkte auf 52 %. Besonders mittlere und größere Unternehmen greifen das Thema verstärkt auf, während kleine Betriebe oft zurückbleiben.
- Einflussfaktoren auf die Umsetzung: Unternehmen mit gesundheitsfördernden Maßnahmen, gutem Betriebsklima und aktiver Mitbestimmung durch Betriebs- oder Personalräte integrieren BEM häufiger.
Problemfelder bei der Umsetzung
Vor allem in kleinen Betrieben fehlt es an Wissen über die BEM-Pflicht sowie an den erforderlichen Ressourcen und Strukturen. Aber auch größere Unternehmen hängen oft von Einzelinitiativen ab, was bei Personalwechseln Probleme verursachen kann. Ein nachhaltiges BEM benötigt nicht nur gesetzliches Know-how, sondern auch eine verankerte Gesundheitskultur im Betrieb.
Ausblick
Das Faktenblatt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) markiert die Fortschritte, zeigt aber auch, dass kleinere Betriebe gezielte Unterstützung benötigen. Nur durch dauerhafte und praxisnahe Hilfsangebote sowie eine stärkere Reflexion über die Bedeutung der Mitarbeitendengesundheit kann BEM weiter etabliert werden.
Das BAuA-Faktenblatt „20 Jahre betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): zunehmende Verbreitung, aber noch Luft nach oben“ steht auf der Webseite der BAuA zum Download bereit.
In unserem Werk Arbeitsschutz besser managen finden Sie aktuelle Beiträge zur praktischen Umsetzung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements:
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – Worauf sollte man achten?
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Datenschutz – Ein Update