Das Bundeskabinett hat am 24.7.2024 eine Änderungsverordnung zur Anpassung der Vierten Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) verabschiedet. Diese Maßnahme ermöglicht schnellere und unkompliziertere Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure zur Wasserstofferzeugung, ohne dabei den Umweltschutz zu vernachlässigen. Die Änderung der europäischen Industrieemissionsrichtlinie (IED) tritt am 4. August 2024 in Kraft. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) nutzt bereits jetzt den europarechtlichen Spielraum, um den Hochlauf der Wasserstofferzeugung zu fördern.
Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Parlamentarischer Staatssekretär, betont: „Mit dem heutigen Beschluss vereinfachen wir die Genehmigung von Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung. Dadurch passen wir unser Regelwerk schon vor Inkrafttreten der europäischen Richtlinie an und reduzieren für Unternehmen den bürokratischen Aufwand erheblich. Dies ist ein wichtiger Schritt für den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur und die Transformation der Wirtschaft.“
Die europäische Industrieemissionsrichtlinie reguliert in Deutschland derzeit über 13.000 Anlagen. Die Novelle fokussiert sich auf die Umstellung zu einer klimaneutralen und kreislaufbasierten Industrie. In Zukunft ist die Genehmigungspflicht für die Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse erst ab einer Produktionskapazität von 50 Tonnen pro Tag erforderlich. Bisher mussten alle industriellen Elektrolyseure dieses Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Um diese Erleichterung in Deutschland unmittelbar wirksam werden zu lassen, wurde die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen“ beschlossen. Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung von weniger als 5 Megawatt sind künftig nicht mehr genehmigungspflichtig. Für Elektrolyseure mit einer Produktionskapazität von unter 50 Tonnen Wasserstoff pro Tag wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren eingeführt, da sie ein geringeres Beeinträchtigungspotenzial für Mensch und Umwelt darstellen.
Die neue Verordnung des BMUV unterstützt den beschleunigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur und leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Transformation der Wirtschaft. Sie ist eng verbunden mit dem kürzlich verabschiedeten Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes und der Nationalen Wasserstoffstrategie und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.