Bundesregierung beschließt besseren Schutz Kritischer Infrastrukturen

8 Dez

Das KRITIS-Dachgesetz soll verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber und ein zentrales Störungs-Monitoring einführen.

Am 7. Dezember hat Kabinett die vom Bundesinnenministerium vorgelegten Eckpunkte für das sogenannte KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Zum ersten Mal soll der Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland per Bundesgesetz geregelt werden.

Wir haben seit Beginn des verbrecherischen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch eine veränderte Sicherheitslage in Deutschland, sagte Nancy Faeser im Anschluss an die Kabinettssitzung. Wir nehmen die aktuellen Bedrohungen sehr ernst – und handeln! Der Schutz unserer Kritischen Infrastrukturen hat höchste Priorität.

Das KRITIS-Dachgesetz wird gleichzeitig die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience / CER-Richtlinie) umsetzen. Diese soll voraussichtlich Ende 2022 verabschiedet werden. Eine Einbettung in das europäische Gesamtsystem und europaweite einheitliche Mindestvorgaben sowie verstärkte grenzüberschreitende Kooperation soll die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa stärken.

Was ändert sich durch das KRITIS-Dachgesetz?

  • Kritische Infrastrukturen sollen klar und systematisch identifiziert werden.
  • Staat und KRITIS-Betreiber sollen regelmäßige Risikobewertungen durchführen und dadurch Gefahren besser erkennen.
  • Es werden Mindeststandards für Betreiber Kritischer Infrastrukturen festgelegt. Für die Betreiber bedeutet das mehr Handlungssicherheit, um sich gegen Gefahren zu schützen.
  • Ein zentrales Meldesystem für Störungen soll das bestehende Meldewesen im Cybersicherheitsbereich ergänzen. Mögliche Schwachstellen beim Schutz Kritischer Infrastrukturen können so besser erkannt und behoben werden.
  • Die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im Bereich der Kritischen Infrastrukturen soll besser organisiert und klare Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner benannt werden.

Die Eckpunkte für das KRITIS-Dachgesetz finden Sie hier zum