Digital Markets Act gilt ab 2. Mai 2023

17 Okt

Große digitale Plattformen müssen sich künftig an den europäischen Digital Markets Act (DMA) halten. Ab dem 2. Mai 2023 sind die Regeln verbindlich anzuwenden. Mit der Verordnung über digitale Märkte hat sich die EU auf strengere Wettbewerbsregeln für die großen Plattformen geeinigt. Sie soll als neues Instrument für mehr Fairness und Wettbewerb auf Plattformmärkten sorgen.

Betroffen sind sogenannte „Gatekeeper“, also Unternehmen, die eine bedeutende Stellung in digitalen Märkten haben. . Darunter fallen laut DMA Plattformen, die in den letzten drei Geschäftsjahren mehr als 7,5 Milliarden Euro Jahresumsatz erzielten oder die im vorangegangenen Geschäftsjahr mit mehr als 75 Milliarden Euro bewertet wurden. Ein weiteres Kriterium sind mehr als 45 Millionen monatlichen Endnutzer:innen in der EU und mehr als 10.000 gewerbliche Anbieter auf der Plattform. Zudem muss es sich um zentrale Plattformdienste, etwa App Stores, Messenger-Dienste, Online-Marktplätze, Suchmaschinen oder Betriebssysteme etc. handeln, die in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ruft explizit auf, Verstöße und negativen Erfahrungen mit großen Digitalunternehmen zu melden, die zukünftig nach dem DMA verboten sein könnten. Hierfür reicht eine Mail mit einer Darstellung der Verhaltensweise an die Mail-Adresse DMA@bmwk.bund.de. Die Durchsetzung des DMA liegt in den Händen der EU-Kommission, das Bundeskartellamt wird unterstützend tätig.

Download des Digital Markets Act (Deutsch)