Energieeffizienz-Expertenliste: Übergangsregelung für eingetragene Energieberater

3 Jul

Seit dem 1. Juli 2023 erfolgt die Zulassung für Energieberatende über die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Energieberatende, die ab dem 1. Januar 2027 am Antragsverfahren des BAFA weiterhin tätig bleiben wollen, müssen die Verlängerung Ihres Eintrags auf der Website der Expertenliste durchführen.

Mit Inkrafttreten der neuen EBW-Förderrichtlinie am 1. Juli 2023 wechselte das Zulassungsverfahren für Energieberatende vom BAFA zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Seitdem wird in den Bundesförderungen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) sowie Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) eine Energieberatung nur noch dann gefördert, wenn die Beratenden in der betreffenden Kategorie der Expertenliste eingetragen sind.

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt im Antragsverfahren beim BAFA eine Übergangsregelung für alle Energieberatende (Einschränkungen können bestehen, wenn Energieberatende Vertragsverpflichtungen im Rahmen Ihrer Eintragung bei der dena nicht nachgekommen sind), wenn

  • für sie eine Zulassung durch das BAFA für das entsprechende Förderprogramm erteilt wurde.
    ihr Eintrag in die Expertenliste für die entsprechende Kategorie erfolgt ist und der Eintrag online sichtbar war
  • ihr Eintrag aktuell für die entsprechende Kategorie in der Expertenliste ausgeblendet (also online in der Suche nicht auffindbar) ist
  • die Teilnahme am Antragsverfahren in dem entsprechenden Förderprogramm möglich ist.
    die anzugebende Beraternummer der Kundenummer der dena entspricht – mit dem Zusatz „EB“ davor (ohne Leerzeichen)

Energieberatende, die ab dem 1. Januar 2027 am Antragsverfahren des BAFA weiterhin tätig bleiben wollen, müssen die Verlängerung Ihres Eintrags auf der Website der Expertenliste durchführen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Die Verlängerung des Eintrags kann jederzeit durchgeführt werden.

Quelle