EU-harmonisierte Standards nicht kostenlos

22 Dez

Der Zugang zu harmonisierten Normen ist nach deren Listung im EU-Amtsblatt nicht kostenlos. Diese in einer Klage vertretene Forderung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zurückgewiesen. Zwei gemeinnützige Organisationen hätten geklagt, nachdem ihnen von der EU-Kommission der kostenlose Zugang verwehrt worden war.

Die Organisationen hatten sich hierbei auf Artikel 1 der Verordnung 1049/2001 (EG) berufen, nach welchem es im öffentlichen Interesse ist, einen „größtmöglichen Zugang zu den Dokumenten der Unionsorgane“ zu gewähren. Dies beinhaltet auch solche Dokumente, die die EU-Kommission von Dritten, nämlich – wie im Fall der Klage – von den europäischen Normungsinstituten CEN und CENELEC erhält.

Im Weiteren führten die Kläger an, dass harmonisierte Normen mit ihrer Listung im EU-Amtsblatt Teil des Unionsrechts seien. Ein solcher „Gesetzestext“ müsse nach Artikel 2 der Allgemeinheit frei und kostenlos zur Verfügung gestellt und vom Urheberrecht ausgeschlossen werden.

Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der Organisationen abgewiesen. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Zugang zu Dokumenten gemäß 1049/201 (EG) eingeschränkt werden kann, wenn dadurch geistiges Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen – in diesem Fall der Normungsorganisationen – beeinträchtigt wird. Hier werden die „geschäftlichen Interessen des CEN oder seiner nationalen Mitglieder“ als Begründung herangezogen.

Der Teil der Klage, dass ein kostenloser Zugang zu Normen im öffentlichen Interesse liege, wurde deswegen zurückgewiesen, da laut EU-Kommission „kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung der angeforderten harmonisierten Normen bestehe“. Ein weiterer Aspekt des Urteils richtete sich an den Vorwurf, dass harmonisierte Normen als Teil des Unionsrechts kostenlos sein müssten. Hier verweist das Gericht darauf, dass Normen lediglich eine technische Spezifikation darstellen, eine Anwendung jedoch nicht gesetzlich verpflichtend ist.

Ein kostenloser Zugang zu harmonisierten Normen steht gemäß dem Urteil nicht in einem überwiegend öffentlichen Interesse und das geistige Eigentum der europäischen sowie nationalen Normungsorganisationen bleibt geschützt. Normenanwender müssen weiterhin die Dokumente über ein nationales Normungsinstitut kostenpflichtig erwerben.

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