EU-Normen müssen Bürgern der EU zugänglich sein

6 Mrz

Der Europäische Gerichtshof hat gestern das öffentliche Interesse an vier sicherheitsrelevanten harmonisierten Normen über das Urheberrecht gestellt. In seinem Urteil kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass harmonisierte europäische Normen Teil des Unionsrechts sind. Deshalb bestehe unbeschadet des grundsätzlich geltenden Urheberrechtsschutzes ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, dass sie jedem EU-Bürger zugänglich sind.

Das Urteil stellt nicht in Frage, dass der Zugang zu Dokumenten im Rahmen der Verordnung 1049/2001 unbeschadet bestehender Urheberrechtsvorschriften erfolgt, die das Recht Dritter auf Vervielfältigung oder Nutzung freigegebener Dokumente einschränken können. Der EuGH betont, dass „die Union nach Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit beruht, der einen freien Zugang zum Unionsrecht für alle natürlichen und juristischen Personen in der Union sowie die Möglichkeit für die Einzelnen verlangt, ihre Rechte und Pflichten unzweideutig zu erkennen“.

Konkret ging es in dem Prozess um vier Normen: drei Teile der Norm „Zur Sicherheit von Spielzeug“ DIN EN 71-4, DIN EN 71-5, DIN EN 71-12 und die Europäische Norm EN 12472 mit dem Titel „Methode zur Simulation von Verschleiß und Korrosion zum Nachweis von aus beschichteten Gegenständen freigesetztem Nickel“. Ein Internetaktivist hatte über seine Organisation Public.Resource.Org, Inc. mehrere internationale Normen ins Internet gestellt und wurde dafür mehrfach wegen Urheberschutzverletzung angeklagt und verurteilt. Vor dem EuGH klagte Public.Resource.Org gegen die Europäische Kommission. Das Urteil dürfte Auswirkungen auf alle künftigen Gerichtsentscheidungen in ähnlichem Kontext haben.

Der Verkauf der Normentexte durch die nationalen Standarisierungsorganisationen verursacht bei den Unternehmen nicht unerhebliche Kosten. Andererseits stellen die so erzielten Einnahmen eine wichtige Finanzierungsgrundlage der aufwendigen Normungsarbeit dar. Ohne diese Finanzierungsmöglichkeit, so wurde im Vorfeld gewarnt, würde die Normungsarbeit und das gesamte System der europäischen Normsetzung stillstehen.

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