EU und Japan: wegweisendes Abkommen über grenzüberschreitende Datenströme

7 Nov

Die EU und Japan haben am Rande des G7-Treffens der Handelsminister in Osaka ein wegweisendes Abkommen geschlossen, um Online-Geschäfte einfacher, kostengünstiger und effizienter zu gestalten. Das Abkommen wurde im Rahmen des hochrangigen Wirtschaftsdialogs zwischen der EU und Japan unter dem gemeinsamen Vorsitz des Exekutiv-Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis, des japanischen Ministers für Wirtschaft, Handel und Industrie Nishimura Yasutoshi und der japanischen Außenministerin Yōko Kamikawa geschlossen.

Die EU und Japan gehören beide zu den größten digitalen Volkswirtschaften der Welt. Dieses Abkommen ist ein Meilenstein in unseren gemeinsamen Bemühungen, die Digitalisierung unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften voranzubringen. Grenzüberschreitende Datenströme sind eine entscheidende Voraussetzung für diese Entwicklung. Nach der Ratifizierung werden die vereinbarten Bestimmungen in das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) EU-Japan aufgenommen. Sie bilden die Grundlage für einen gemeinsamen Ansatz für den digitalen Handel und senden ein starkes Signal gegen digitalen Protektionismus und willkürliche Beschränkungen. Sie stehen auch im Einklang mit der digitalen Agenda und den Datenschutzvorschriften der EU und erfüllen die digitale Handelsagenda der EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum. Ähnliche Verhandlungen mit Korea und Singapur werden folgen.

Das Abkommen wird Unternehmen in den meisten Wirtschaftszweigen – von Finanzdienstleistungen über Verkehr und Maschinen bis hin zum elektronischen Handel – echte Vorteile bringen. Es wird sie in die Lage versetzen, Daten effizient ohne aufwendige Verwaltungs- oder Speicheranforderungen zu verarbeiten, und ihnen ein vorhersehbares rechtliches Umfeld bieten, in dem sie florieren können. Ein wichtiges Element des Abkommens ist die Abschaffung kostspieliger Datenlokalisierungsanforderungen, die eine unnötige Belastung für europäische und japanische Unternehmen darstellen. Dies ist wichtig, da die Unternehmen nicht verpflichtet sein werden, ihre Daten vor Ort zu speichern. Die Datenspeicherung vor Ort würde nicht nur zusätzliche Kosten und Herausforderungen mit sich bringen, da Unternehmen möglicherweise Datenspeicher an mehreren Orten errichten und unterhalten und die von ihnen verwendeten Daten duplizieren müssten, was sich negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirken würde, sondern sie könnte auch die Sicherheit dieser Daten beeinträchtigen.

Während des hochrangigen Wirtschaftsdialogs bekräftigten die EU und Japan auch ihr Engagement für das regelbasierte internationale Handelssystem und ihre Entschlossenheit, globale Datenstromregeln unter Achtung unserer Werte und Regulierungskonzepte zu gestalten.

Hintergrund
Im Oktober 2022 beschlossen die EU und Japan, mit den Verhandlungen über die Aufnahme von Vorschriften über grenzüberschreitende Datenströme in ihr WPA zu beginnen.

Die EU strebt an, moderne Vorschriften für den digitalen Handel in ihre Abkommen mit Handelspartnern aufzunehmen. Das Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland und das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich enthalten ähnliche Regeln.

Darüber hinaus hat die EU Verhandlungen über ein digitales Handelsabkommen mit Singapur aufgenommen und wird dies in Kürze auch mit Südkorea tun.

Die Datenwirtschaft wächst in der EU rasch. Der Wert der Datenwirtschaft der EU-27 wurde 2019 auf 325 Mrd. EUR geschätzt, was 2,6 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht, und dürfte sich bis 2025 fast verdreifachen und sich auf rund 830 Mrd. EUR bzw. 5,8 % des gesamten BIP der EU belaufen. Für Japan wurde die Datenwirtschaft 2019 auf 1,2 % des BIP geschätzt.

Quelle