Kabinett beschließt Energieeffizienzgesetz

20 Apr

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) beschlossen. Es legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Diese entsprechen den Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 ergeben. Die öffentliche Hand soll als Vorbild vorangehen. Auch werden Effizienzstandards für Rechenzentren definiert.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:

  1. Das EnEfG–Energieeffizienzgesetz legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. Im Sinne frühzeitiger Planungs- und Investitionssicherheit werden darüber hinaus Ziele für 2040 und 2045 aufgezeigt, die, aber 2027 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Für den Endenergieverbrauch bedeuten diese Ziele eine Reduzierung um mehr als 550 TWh bis 2030 (gegenüber 2008).
  2. Bund und Länder werden verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) erbringen. Der Bund muss seine Maßnahmen im nächsten sog. Integrierten Klima- und Energieplan (NECP) zusammenfassen und der EU-Kommission übermitteln.
  3. Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sieht das EnEfG Energieeffizienzmaßnahmen vor, die jährlich 2 Prozent Gesamtendenergieeinsparung erzielen. Über die dazu notwendigen Maßnahmen entscheiden die Einrichtungen von Bund und Länder eigenständig.
  4. Mit dem EnEfG–Energieeffizienzgesetz werden Unternehmen mit großem Energieverbrauch (mehr als 15 GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und diese zu veröffentlichen. Über die konkrete Effizienzmaßnahme entscheiden die Unternehmen.
  5. Neue Rechenzentren werden zur Einhaltung von Energieeffizienzstandards, einer minimalen Temperatur für die Luftkühlung sowie zur Abwärmenutzung verpflichtet. Bestandsanlagen sollen auf die Effizienz des Stromeinsatzes achten. Insgesamt werden Betreiber von Rechenzentren aufgefordert, verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien zu nutzen.
  6. Abwärme soll besser genutzt werden. Hierzu werden Unternehmen verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, wenn das nicht möglich ist, zu verwenden (Abwärmenutzung).

Das Gesetz wird nun in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Verfahren übermittelt.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.