LkSG-Studie: Unternehmen beklagen Kraftakt

23 Okt

Die Kritik der betroffenen Unternehmen am deutschen Lieferkettengesetz ist nicht zu überhören. Viele sehen in den strengen gesetzlichen Verpflichtungen in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der europäischen Konkurrenz. Die Hochschule für angewandte Wissenschaft Ansbach und die EQS Group sind in einer Studie der Frage nachgegangen, wie der Status Quo der Umsetzung ist.

Die größten Herausforderungen, denen sich die Befragten ausgesetzt sehen, sind laut der Studie die geringen finanziellen und personellen Ressourcen (72,8 Prozent), der große Bürokratieaufwand (33,2 Prozent), unklare Vorgaben und Rechtsbegriffe (36 Prozent) sowie nicht zuletzt der fehlende Einblick in die eigene Lieferkette (33,4 Prozent) und das fehlende Verständnis für die Anforderungen bei den Zulieferern (38 Prozent).

„Die Sorgen der Befragten sind vielfach berechtigt und zumindest kurzfristig nachvollziehbar. Denn die Umsetzung des Gesetzes ist eine sehr komplexe Aufgabe, die Zeit und Know-how verlangt“, erklärt Professorin Dr. Stefanie Fehr von der Hochschule Ansbach hinsichtlich der geforderten Sorgfaltspflichten wie Risikoanalyse, Planung und Etablierung von Präventions- und Wiedergutmachungsmaßnahmen sowie der lückenlosen und transparenten Dokumentation und Berichterstattung. Die Compliance-Expertin, die das Studienprojekt leitete, sieht allerdings auch positive Aspekte: „Spätestens, wenn die noch strengere EU-Lieferkettenrichtlinie, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD, kommt, wird die Akzeptanz für diese Maßnahmen steigen, denn dann sind die deutschen Unternehmen dank des Vorläufers LkSG bereits gut aufgestellt und der aktuelle Wettbewerbsnachteil dürfte zu einem Vorteil werden.“

Das sieht auch Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group, so und nennt einen weiteren Aspekt: „Das LkSG fördert die Transparenz in der Wertschöpfungskette und schärft damit das Bewusstsein für soziale, ökologische, aber auch kommerzielle Risiken. Die letzten Jahre mit Corona, Kriegen und Naturkatastrophen haben deutlich gemacht, wie fragil die Lieferketten sind – das frühe Erkennen von Gefahren ermöglicht hier alternative Planungen und präventive Maßnahmen.“ Aus diesem Grund empfiehlt er auch den Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden, die nicht unter das Gesetz fallen, sich mit den Anforderungen zu beschäftigen, da sie diese durch Verpflichtungen in der Lieferkette („Trickle down“-Effekt) auch weitergereicht bekommen können.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet hierzulande 700 Unternehmen seit Jahresbeginn, menschenrechtliche und umweltrechtliche Risiken in ihrer Lieferkette zu adressieren, mehr als 2.000 weitere Unternehmen müssen diesen Kraftakt ab dem 1. Januar 2024 bewältigen. Über 500 Unternehmen aller Größenordnungen, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, beteiligten sich an der bisher größten Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Die Ergebnisse der Feldstudie finden Sie hier