Neues EMAS-Nutzerhandbuch verändert Stichprobenbegutachtung

12 Dez

Im November wurde im Amtsblatt der Europäischen Union das überarbeitete EMAS-Nutzerhandbuch veröffentlicht. Neben einer neuen Struktur enthält es Neuerungen zur Anwendung einer vereinfachten Stichprobenbegutachtung für Organisationen mit vielen Standorten (Multisiteverfahren).

Die bisherige branchenspezifische Öffnung des vereinfachten Stichprobenverfahrens (Multisite) wurde mit dem überarbeiteten Nutzerhandbuch abgelöst. Das Multisiteverfahren, das ausführlich in Kapitel 7.2 beschrieben ist, wird im Einvernehmen mit dem Umweltgutachter und der zuständigen Stelle festgelegt. Von nun an gelten branchenübergreifende Kriterien zur Anwendung von Multisite. Die wichtigsten sind:

  • Standorte innerhalb einer Stichprobengruppe müssen vergleichbar sein, d.h.:
    – Standorte befinden sich im selben Mitgliedstaat, sowie unter direkter Kontrolle, Autorität und Aufsicht der EMAS-registrierten Organisation
    – gleiche Art von Tätigkeiten, gleiche Verfahren,
    – gleicher Rechtsstatus, vergleichbare rechtliche Anforderungen,
    – vergleichbare Umweltaspekte und -auswirkungen, vergleichbare Bedeutung der Umweltauswirkungen und vergleichbare Umweltmanagement- und -kontrollverfahren
  • Gruppen gleicher Standorte sind im Umweltmanagement und der Berichterstattung erfasst
  • Umweltmanagementsystem wird zentral gesteuert, eingefasste Standorte operieren nicht eigenständig und sind über das Umweltmanagement steuerbar

Nicht alle Organisationen und Standorte können das Verfahren anwenden. Ausgeschlossen werden u.a. solche,

  • die von Verwaltungsvereinfachungen oder anderen staatlichen materiellen Anreizen profitieren,
  • Standorte in Drittländern
  • die das Risiko von Umweltunfällen bergen, die ein lokales Umweltproblem verursachen könnten
  • die bestimmten Umweltrechtsvorschriften unterliegen, bspw. Industrieremissions-, Seveso-Richtlinie, Rechtsvorschriften über besonders besorgniserregende Stoffe oder über die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle.

Zusätzlich wurde der Begutachtungsschlüssel angepasst, wodurch im Verhältnis weniger Standorte vor Ort begutachtet werden müssen. Dadurch kann sich der Kosten- und Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit vielen Standorten deutlich reduzieren (siehe Abbildung).

Die EMAS-Verordnung bildet die gesetzliche Grundlage für EMAS und enthält alle Anforderungen zur Nutzung, Prüfung und Aufsicht des europäischen Premiumlabels für nachhaltige Unternehmensführung. Mit dem Nutzerhandbuch (Users Guide) wird der teilweise abstrakte Rechtstext etwas praxisnäher konkretisiert. Dieser war zuletzt 2017 angepasst worden. Die nun veröffentlichte Fassung enthält eine grundsätzliche Änderung im inhaltlichen Aufbau und weitere Neuerungen.

Dass EMAS nicht außerhalb europäischer Sorgfalts- und Berichtspflichten zu sehen ist, machen weitere Ausführungen deutlich. So nimmt das neue Nutzerhandbuch Bezug auf die CSRD und weist darauf hin, wie EMAS den betroffenen Unternehmen hilft, Umweltinformationen zu generieren, die für die Einhaltung der neuen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erforderlich sind. In einem Vergleich mit dem OECD-Rahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht verdeutlicht das Nutzerhandbuch, dass EMAS mit einer ähnlichen Systematik als Rahmen für die Einrichtung und Umsetzung von Sorgfaltsprüfungsverfahren genutzt werden kann. Ebenso unterstützt EMAS Unternehmen bei der Verringerung der Treibhausgase auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Das Nutzerhandbuch wurde auf Initiative des Umweltgutachterausschusses überarbeitet, mit dem Ziel einer stärker anwenderorientierten Umgestaltung, welche sich an den 8 Schritten des deutschen Leitfadens orientiert und über ein Inhaltsverzeichnis die gezielte Suche erleichtert. Zusätzliche Beispiele und Schaubilder veranschaulichen einzelne Prozessschritte in der Anwendung.

Zum neuen Nutzerhandbuch