Schutz vor Blei und Diisocyanaten am Arbeitsplatz: Rat beschließt neue Grenzwerte

1 Mrz

Zum ersten Mal seit 40 Jahren hat die EU die Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen überprüft – und um das Fünffache gesenkt. Als reproduktionstoxische Stoffe können sie unter anderem die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das Nervensystem schädigen.

Außerdem werden in der Richtlinie erstmals auch Grenzwerte für Diisocyanate im EU-Recht festgelegt. Dabei handelt es sich um eine Gruppe schädlicher Stoffe, die Asthma und Hautkrankheiten hervorrufen können und denen gegenwärtig 4,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgesetzt sind.

Mit der neuen Richtlinie werden die Grenzwerte für Blei wie folgt gesenkt:

  • beim Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz von 0,15 Milligramm pro Kubikmeter (0.15mg/m3) auf 0.03mg/m3 und
  • beim biologischen Grenzwert von 70 Mikrogramm pro 100 ml Blut (70 μg/100 ml) auf 15 μg/100ml (30 μg/100 ml bis 2028)

Blei reichert sich in den Knochen an und gelangt nach und nach in den Blutkreislauf. Daher werden gemäß dieser Richtlinie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hohe Bleiwerte im Blut aufweisen, weil sie exponiert waren, bevor die Richtlinie umgesetzt wurde, regelmäßig medizinisch überwacht werden. Sie werden weiter mit Blei arbeiten können, wenn sich zeigt, dass der Bleispiegel in ihrem Blut abnimmt.

Um Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter vor den reproduktionstoxischen Auswirkungen von Blei zu schützen, gelten für sie niedrigere Grenzwerte (4,5 μg/100 ml) für medizinische Überwachungsmaßnahmen.

Mit der Richtlinie werden erstmals auch Grenzwerte für Diisocyanate eingeführt, nämlich

  • ein Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz von 6µg NCO/m3 (10 µg/m3 bis 2028) und
  • ein Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12µg NCO/m3 (20 µg/m3 bis 2028)

Die Richtlinie wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die in der Richtlinie festgelegten neuen Grenzwerte und weiteren Schutzmaßnahmen einzuführen, indem sie ihre nationalen Rechtsvorschriften entsprechend anpassen.

Hintergrund

Mit der Ende Februar angenommenen Richtlinie werden zwei Rechtsakte geändert: Die Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit und die Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.

Richtlinie hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen und Diisocyanate

Blei und Diisocyanate: EU will Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Exposition schützen

Gefährliche chemische Stoffe am Arbeitsplatz (Hintergrundinformationen)

Abstimmungsergebnisse

Quelle