Lieferkettengesetz verabschiedet

11 Jun

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz in geänderter Fassung zugestimmt. AfD und FDP votierten dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten von 2023 an, ein Jahr später auch solche ab 1.000 Beschäftigten, menschenrechtliche Standards in ihren globalen Produktionsabläufen einzuhalten. In die Mitarbeiterzahl werden ins Ausland entsandte Beschäftigte mit einbezogen. Das Lieferkettengesetz gilt auch für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland.

Die Verantwortung erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette. Im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber direkten Zulieferern müssen sie unmittelbar umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen einbezogen werden, sobald das Unternehmen Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen erhält. Die Unternehmen sind verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten.

Klargestellt wurde auch, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.

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