Im wirtschaftsrechtlichen Kontext steht der Begriff Compliance für die Einhaltung von Standards, Gesetzen und Richtlinien innerhalb von Unternehmen. Verpflichtungen zur Implementierung von Kontrollmechanismen können aus der bestehenden Gesetzeslage – insbesondere aus § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) – abgeleitet werden. Verstöße gehen immer häufiger mit hohen Strafen einher, die schnell zum Existenzrisiko werden können. Ein gut organisiertes Compliance Management zur Identifikation von Risiken ist daher unverzichtbar.
Risikosteuerung durch Kompetenzentwicklung
Compliance ist für viele Unternehmen zu einem unvermeidbaren Thema geworden. Denn: Ein Verstoß kann strafrechtliche Folgen haben und für die Verantwortlichen zu Bußgeldern, Schadensersatzprozessen und Freiheitsstrafen führen. Nicht selten wird jedoch festgestellt, dass die aufgestellten Richtlinien den Mitarbeitenden nicht oder nicht ausreichend bekannt sind und sie sich damit auch nicht zur Einhaltung verpflichtet sehen. Neben unternehmensinterner Kommunikation bieten entsprechende Qualifizierungen die notwendige Aufklärung und können drohende Schäden abwenden.
Die TÜV Rheinland Akademie bietet eine Vielzahl an Seminaren für unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte im genannten Themenbereich an.
- Das Seminar „Compliance Officer (TÜV)“ richtet sich an Personen, die in einer Organisation die genannte Funktion übernehmen sollen und eine wirksame Organisation einrichten bzw. aufrechterhalten möchten, ohne sich nach einem bestimmten Standard auszurichten. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Aufgaben Überwachen, Hinwirken, Aufklären.
- Das Seminar „Compliance-Management-Beauftragte:r (TÜV) – ISO 37301“ richtet sich an Personen, deren Organisation ein Compliance Management nach (oder angelehnt an die) ISO 37301 einrichten möchte, etwa weil die Integration mit bereits in der Organisation etablierten ISO-Managementstandards erfolgen soll oder weil längerfristig eine Zertifizierung nach dieser Norm angestrebt wird. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf dem Organisieren des Compliance Management.
Die genannten Funktionsbezeichnungen sind weder gesetzlich noch normativ vorgegeben oder gar definiert. In den regulatorischen Vorgaben zur Compliance Organisation für Wertpapierdienstleistungsunternehmen der BaFin wird, wie auch in der ISO 37301, der Begriff Compliance-Funktion verwendet.
Funktionale Trennung als Abgrenzung im Bereich Compliance
Die Bezeichnungen Compliance Officer/Beauftragte:r und Compliance-Management-Beauftragte:r bringen eine funktionale Trennung zum Ausdruck.
- Demnach sind Compliance Officer/Beauftragte Personen, die, ähnlich wie gesetzlich Beauftragte im Umwelt- oder Datenschutzrecht, die Aufgaben haben, die Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben zu überwachen, auf einschlägige Vorgaben hinzuwirken, die Angehörigen ihrer Organisation über Belange zu unterrichten und sie dazu zu beraten.
- Compliance-Management-Beauftragte sind dagegen Personen, die für das Einrichten und Aufrechterhalten eines wirksamen Compliance-Managements zuständig sind, also vornehmlich organisierende Aufgaben wahrnehmen.
Diese funktionale Unterscheidung wird in der betrieblichen Realität, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen, in der Regel nicht vorgenommen. Selbst wenn eine solche Trennung personell realisierbar wäre, werden die genannten Aufgaben regelmäßig dem Compliance Officer bzw. Beauftragten zugewiesen. Gesondert eingesetzte Compliance-Management-Beauftragte sind (noch) eine Seltenheit.
Die TÜV Rheinland Akademie bietet dennoch beide Ausbildungen an, um Interessierten die Möglichkeit zu bieten, sich passend zu ihren betrieblichen Anforderungen zu qualifizieren.
Quelle: TÜV Rheinland Akademie; Thorsten Speicher