Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“, TRBS 1116 vom November 2022 ist nun im aktuellen Gemeinsamen Ministerialblatt Ausgabe Nr. 25/2023 erschienen.
Die Technische Regel beschreibt die Anforderungen an Arbeitgeber bezüglich der sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln durch ihre Beschäftigten gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Dazu gehören die Bereitstellung von Schulungen und Anweisungen, die Sicherstellung, dass nur autorisiertes Personal die Geräte verwendet, und Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Nutzung. Der Arbeitgeber muss auch schriftliche Anweisungen und Schulungen in einer verständlichen Sprache und Format bereitstellen. Der Text beschreibt auch die Qualifikationen, die für Mitarbeiter erforderlich sind, die befugt sind, Arbeitsmittel zu verwenden, sowie die Dokumentation, die ihre Kompetenz nachweist. Es werden auch Anforderungen für die Qualifikation von Mitarbeitern beschrieben, die verschiedene Arten von Maschinen bedienen, einschließlich Gabelstaplern, Teleskopladern, Arbeitsbühnen, Kränen und Baggern.
Die TRBSen geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Die TRBS 1116 ist auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Download bereitgestellt.