Datenlizenzverträge können einen wichtigen Beitrag leisten, das so genannte Data Sharing zu fördern. Aus diesem Grund hat das IW im Rahmen einer Studie für das BMBF-Projekt IEDS (Incentives and Economics of Data Sharing) Experteninterviews mit Unternehmen geführt, die Erfahrungen mit Data Sharing und der Ausgestaltung entsprechender Verträge gesammelt haben. Ziel war es, Kernelemente so genannter Datenlizenzverträgen zu bestimmen, um gerade KMU zu ertüchtigen, solche Vereinbarungen abschließen und Daten über Unternehmensgrenzen hinweg teilen zu können.
Der Austausch von Daten zwischen Unternehmen, das so genannte Data Sharing, ist zentral dafür, die Potenziale der Datenbewirtschaftung zu heben. Um beispielsweise Prozesse effizient entlang von Wertschöpfungsketten steuern zu können, aber auch für viele andere Anwendungen, ist der Austausch von Daten zwischen Unternehmen notwendig. Trotzdem ist Data Sharing bei deutschen Unternehmen wenig verbreitet. Bislang betreiben nur 42 Prozent der Unternehmen aus Industrie und industrienahen Dienstleistungen Data Sharing. Ein wesentliches Hemmnis sind Rechtsunsicherheiten. Den Unternehmen ist oft unklar, welche Möglichkeiten der vertraglichen Steuerung geteilter Daten bestehen. Konsens besteht bei den befragten Experten darüber, dass Datenlizenzverträge den Schlüssel für sicheres und effizientes Data Sharing darstellen. In vielen Fällen kursieren laut ihrer Aussage aber gegenwärtig noch schlechte oder unzureichende Datenlizenzverträge im Markt.
Allgemein kann ein Datenlizenzvertrag vier zentrale Elemente beinhalten: Neben der Definition der Hauptleistungen können im Datenlizenzvertrag Regelungen zum Verwendungszweck der betroffenen Daten, zum Datenschutz sowie zum Haftungs- und Konfliktmanagement getroffen werden. Innerhalb dieser einzelnen Elemente wird zwischen solchen Vertragsbausteinen unterschieden, die zwingend in einem Datenlizenzvertrag zu regeln sind (sog. „Must-have“) und solchen, die nicht zwingend und damit eher bei Bedarf zu wählen sind (sog. „Nice-to-have“). Die einzelnen Elemente sind im IW-Kurzbericht 64/2023 knapp umrissen.
Ein individuell ausgestalteter Lizenzvertrag ist Grundvoraussetzung für ein rechtssicheres und effizientes Data Sharing. Empirisch ist die Zurückhaltung beim Data Sharing vor allem auf das fehlende Bewusstsein und die fehlenden Kenntnisse zum Datenschutz und über die Möglichkeiten der vertragsrechtlichen Begleitung des Data Sharing zurückzuführen. Hier sollte man kleinen und mittelständischen Betrieben die Rechtsunsicherheit nehmen, fordert Marc Scheufen, der Autor des IW-Kurzberichts.. Dies kann durch die Vermittlung von Kenntnissen zu Möglichkeiten der Datenlizenzverträge geschehen.
Perspektivisch ist es auch denkbar, sie mithilfe eines Vertragsinformationsgenerators zu unterstützen, der es in einem interaktiven Onlinetool erlaubt, selbstständig und flexibel einzelne Vertragsbestandteile auszuwählen und so einen auf die individuellen Bedürfnisse passenden Vertragsentwurf zu generieren. Dies wird im IEDS-Projekt umgesetzt. Der Gesetzgeber könnte zudem über die Einführung dispositiver Normen – beispielsweise in Form von Musterverträgen für Datenlizenzen, auf die sich die Vertragsparteien einigen können – eines Datenvertragsrechts nachdenken, um Transaktionskosten zu senken und Markteintrittsbarrieren abzubauen.