Energieauditpflicht: Ausnahmen erweitert

31 Jul

Nach einem Beschluss des Bundestages sollen Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von unter 500.000 Kilowattstunden von der Energieauditverpflichtung nach §§ 8 ff. EDL-G befreit werden. Rund 3.500 Unternehmen sollen von der Novellierung des Gesetzes profitieren.

Seit April 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) alle großen Unternehmen zu Energieaudits. Damit ist die Bundesregierung den Vorgaben der EU durch die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU nachgekommen. Für viele Unternehmen mit geringem Energieverbrauch stand die Durchführung eines Energieaudits bisher aber in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den möglichen Energieeinsparungen.

Künftig sollen daher weniger energieintensive Unternehmen bis zu einem Gesamtverbrauch von 500.000 kWh, von der Auditpflicht ausgenommen sein. Sie müssen nur eine Art „Mini-Audit“ durchführen. Dabei melden sie ausgewählte Basisdaten zu Energieverbrauch und Energiekosten über eine nicht öffentliche Onlinemaske an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Unternehmen erhalten dann Informationen zu Einsparpotentialen und Förderprogrammen für Energieeffizienz.

Die Übermittlungspflicht der Basisdaten soll mit Inkrafttreten der Novelle auch für alle energieintensiven Nicht-KMUs gelten. Die anzugebenden Daten sollen aber auch durch den Energieauditor im Namen des auditierten Unternehmens gemeldet werden können.
Darüber hinaus soll die Qualität der Energieaudits verbessert werden: Energieauditoren sollen zukünftig zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet sein.

Zudem hatte das BAFA bereits im März einen umfangreichen Katalog mit Anforderungen an die Inhalte von Energieauditberichten veröffentlicht. Dies soll zu einem höheren und einheitlichen Qualitätsstandard bei Energieaudits führen.

Am 20. September 2019 berät der Bundesrat über die Änderungen. Inkrafttreten sollen sie im Oktober, gerade noch rechtzeitig für Unternehmen, die sonst bis Dezember 2019 ihr zweites Energieaudit hätten durchführen müssen.

Zur Information des Ministeriums (nicht mehr verfügbar)