Energieaudits nach DIN EN 16247-1

20 Apr

Wegen der Corona-Krise können zahlreiche Unternehmen ihre verpflichtenden Energieaudits nach EDL-G nicht fristgerecht abschließen. Hauptgrund hierfür ist, dass die für das Energieaudit erforderliche Ortsbegehung zur Aufnahme des Energieverbrauchs kaum möglich ist. Das BMWi teilte dazu mit, dass es keine Verlängerung oder Verschiebung der gesetzlichen und europarechtlich vorgeschriebenen Frist geben wird, für die Dauer der Corona-Krise aber keine Sanktionen verhängt werden.

Im „Corona-Rundschreiben“ des BMWi heißt es, dass die Schutzverpflichtung der Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oberste Priorität hat. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werde im Rahmen seines Ermessensspielraums von einem unverschuldeten Fristversäumnis ausgehen. Eine Verzögerungsmeldung des Unternehmens an das BAFA sei nicht notwendig.

Die Unternehmen müssen ihr Energieaudit erst nach Beendigung der Krise nachholen. Das BAFA wird auf seiner Website eine angemessene Frist dafür bekannt geben.

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