EU-Lieferkettengesetz verschoben

15 Dez
  • Die Europäische Kommission hat ihr Vorhaben, Unternehmen zu mehr Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu verpflichten, ohne Angabe von Gründen vertagt. Der ursprünglich für Juni 2021 geplante Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz verschiebt sich damit bereits zum dritten Mal.

In einem heute veröffentlichten offenen Brief rufen die Initiative Lieferkettengesetz und zahlreiche weitere zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dazu auf, sich hinter das EU-Lieferkettengesetz zu stellen und den Prozess transparenter zu gestalten. Sie habe den Entwurf in einem intransparenten Prozess ohne Angabe von Gründen und ohne klaren weiteren Zeitplan verschoben. Erfahren habe man davon erst aus den Medien. Unterzeichnet haben das Schreiben 47 Organisationen und Netzwerke, darunter auch Amnesty International und der Europäische Gewerkschaftsbund.

In Deutschland haben SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag ihre Unterstützung für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz betont, das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte basieren soll. Aus diesen geht hervor, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen die gesamte Lieferkette von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung betreffen. Außerdem unterstreichen die UN-Leitprinzipien das Recht von Betroffenen auf Wiedergutmachung, wenn sie Menschenrechtsverletzungen erlitten haben.

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