EU verschärft ihren Energiespar-Kurs

14 Mrz

In der vergangenen Woche haben sich EU-Kommission, Rat und Parlament auf eine Revision der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) geeinigt. Die EU will ihren Energieverbrauch bis 2030 gegenüber den Prognosen um 11,7 Prozent reduzieren. Die Mitgliedsstaaten müssen dazu für die kommenden sieben Jahre steigende jährliche Einsparziele festlegen und in ihre Energie- und Klimapläne integrieren. Die Bundesregierung wird ihren Entwurf für das geplante, aber bisher blockierte neue Energieeffizienzgesetz nachschärfen müssen.

Im europäischen Durchschnitt sollen die Einsparungen beim Endverbrauch 2024 mindestens 1,3 Prozent erreichen, gegenüber dem derzeitigen Niveau von 0,8 Prozent. 2030 müssen es 1,9 Prozent sein. Der Endenergieverbrauch der EU wird damit bei 763 Millionen Tonnen Öläquivalent und 993 Millionen Tonnen Öläquivalent für den Primärverbrauch (also einschließlich der für die Erzeugung und Bereitstellung von Energie benötigten Energie) gedeckelt. Das Einsparziel für den Endverbrauch ist für alle EU-Staaten gemeinsam verbindlich, nicht jedoch der anvisierte Bedarf an Primärenergie.

Die Mitgliedsstaaten können selbst bestimmen, wie sie das Ziel erreichen. Der öffentliche Sektor soll besondere Verantwortung übernehmen und den Energieverbrauch um 1,9 Prozent jährlich verringern. 3 Prozent der öffentlichen Gebäude (in Quadratmeter) müssen jedes Jahr energetisch saniert werden. Außerdem werden neue Anforderungen an die Effizienz von Fernwärme-Systemen festgelegt.

Unternehmen werden wirkungsvoller bei der Einsparung von Energie unterstützt. Die Mobilisierung von Investitionen soll erleichtert werden. Die EU-Staaten werden verpflichtet, innovative Finanzierungssysteme und umweltfreundliche Kreditprodukte für Energieeffizienz zu fördern und über das Volumen der Energieeffizienzinvestitionen Bericht zu erstatten. Alle Unternehmen, einschließlich KMU mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 85 Terajoule, müssen ein Energiemanagementsystem einrichten.

„Robuste“ Kontrolle durch die EU-Kommission soll sicherstellen, dass die Anstrengungen der Mitgliedstaaten dafür ausreichend sind. Andernfalls kann die Kommission zusätzliche Maßnahmen einfordern. Die Energie-Effizienz-Richtlinie ist Teil des Klimapaktes „Fit-for-55“, mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2020 um 57 Prozent reduzieren will.

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