G-BA: Schutzkonzepte für Kinder im QM

17 Jul

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Qualitätsmanagement-Richtlinie ergänzt, um Missbrauch und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen in medizinischen Einrichtungen zu verhindern. Die neuen grundsätzliche Anforderungen an das einrichtungsinterne QM richten sich an Arzt- und Zahnartzpraxen, Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren sowie Krankenhäuser.

Der G-BA greift mit diesem Beschluss auch die Empfehlung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und weiterer Institutionen an Politik und Gesellschaft auf, in allen Einrichtungen und Organisationen wirksame Schutzkonzepte zu entwickeln, um sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern und Betroffenen Unterstützung und Hilfe zu ermöglichen.

Die Vorgaben zu Schutzkonzepten sehen vor, dass je nach Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und Patientenklientel über das spezifische Vorgehen zur Sensibilisierung des Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und eingreifende Maßnahmen entschieden wird. Dies können Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen, Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein. Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, müssen sich gezielt mit Prävention und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch befassen. Daraus sollen künftig der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechende Schutzkonzepte abgeleitet werden.

Weiterhin beschloss der G-BA geänderte Vorgaben für die regelmäßige Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement: Alle Leistungserbringer sind verpflichtet, sich an der für die Darlegung erforderlichen Erhebung zu beteiligen. Die Durchführung der Erhebung in den Vertragsarztpraxen obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen und in den Vertragszahnarztpraxen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Basis einer jeweils repräsentativen Stichprobe.

Die Ergebnisse werden dem G-BA alle zwei Jahre, erstmals für das Jahr 2021, bis zum 31. Juli des Folgejahres vorgelegt. Für den stationären Bereich gilt zunächst weiterhin, dass die Krankenhäuser den Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung ihres Qualitätsmanagements im jährlichen strukturierten Qualitätsbericht darlegen.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

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