Gesetz über digitale Dienste gilt ab sofort für alle Online-Plattformen in der EU

16 Feb

Ab 17. Februar gilt der Digital Services Act (DSA) für alle Online-Vermittler in der EU. Es löst das NetzDG durch einen EU-weit harmonisierten Rechtsrahmen ab. Das grundlegende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gestaltet werden soll, betrifft nicht nur Internetgiganten, sondern kann auch für kleine Agenturen, Hoster und sogar Blogger relevant werden. Deutschland hat die Frist für die Schaffung eines nationalen Rechtsrahmens verpasst, was für massive Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Unternehmen sorge, kritisierte der Digitalverband Bitkom.

Schnellstmöglich müsse die Benennung eines sogenannten Digital Services Coordinator (DSC) erfolgen, der als nationale Koordinierungsstelle dient. Die Bundesnetzagentur benötigt ein formelles Mandat, damit sie die Koordinierungsstelle für die Durchsetzung der Vorgaben des DSA in Deutschland schaffen kann. Das alles soll im Digitale-Dienste-Gesetz geregelt werden, das im Bundestag festhängt. Beim DSA handelt es sich um eine Verordnung der EU, die unmittelbar in Deutschland gilt, ohne dass sie in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Alle Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, mit Ausnahme von Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR erzielen, müssen Maßnahmen ergreifen. Es geht dabei um

  • Bekämpfung illegaler Inhalte, Waren und Dienstleistungen: Online-Plattformen müssen den Nutzern Mittel an die Hand geben, um illegale Inhalte, einschließlich Waren und Dienstleistungen, zu melden. Darüber hinaus müssen Online-Plattformen mit „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“ zusammenarbeiten, d. h. spezialisierten Einrichtungen, deren Meldungen von den Plattformen Vorrang erhalten müssen.
  • Schutz Minderjähriger: einschließlich eines vollständigen Verbots der gezielten Ausrichtung auf Minderjährige mit Anzeigen, die auf Profiling oder auf ihren personenbezogenen Daten beruhen. Die Nutzer mit Informationen über die von ihnen gesehene Werbung zu befähigen, z. B. darüber, warum ihnen die Anzeigen angezeigt werden und wer die Werbung bezahlt hat.
  • Verbot von Werbung für Nutzer auf der Grundlage sensibler Daten wie politischer oder religiöser Überzeugungen, sexueller Vorlieben usw.
  • Übermittlung von Begründungen an einen Nutzer, der von einer Entscheidung zur Moderation von Inhalten betroffen ist, z. B. Entfernung von Inhalten, Sperrung von Konten usw. und Hochladen der Begründung in die Transparenzdatenbank des Gesetzes über digitale Dienste.
  • Den Nutzern Zugang zu einem Beschwerdemechanismus gewähren, um Entscheidungen über die Moderation von Inhalten anzufechten.
  • Mindestens einmal jährlich Veröffentlichung eines Berichts über ihre Verfahren zur Moderation von Inhalten.
  • Bereitstellung klarer Geschäftsbedingungen für den Nutzer und Angabe der wichtigsten Parameter, auf deren Grundlage seine Inhaltsempfehlungssysteme funktionieren.
  • Benennung einer Kontaktstelle für Behörden und Nutzer.

Neben Online-Plattformen gilt das Gesetz über digitale Dienste auch für Hostingdienste (z. B. Cloud-Dienste oder Domänennamensysteme, Hintergrunddienste, die Nutzer mit den gewünschten Website-Adressen verbinden) sowie für Online-Vermittler (z. B. Internetdiensteanbieter oder Domain). Hostingdienste und Online-Vermittler unterliegen einer Reihe von Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste.

Plattformen, die nicht als sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Plattformen benannt wurden, werden auf Ebene der Mitgliedstaaten von einer unabhängigen Regulierungsbehörde beaufsichtigt, die als nationaler Koordinator für digitale Dienste fungiert. Es wird Aufgabe der DSC sein, dafür zu sorgen, dass diese Plattformen die Vorschriften einhalten. Die DSC werden das Gesetz über digitale Dienste für die in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Plattformen überwachen und durchsetzen.

Bei Nichteinhaltung des DSA können Bußgelder von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Auch sind Abmahnungen durch Wettbewerber möglich.

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