Grünes Licht aus Brüssel für Klimaschutzverträge

19 Feb

Die EU-Kommission hat am letzten Freitag die beihilferechtliche Genehmigung für das innovative Instrument der Klimaschutzverträge erteilt. In Kürze wird das Bundeswirtschaftsministerium den ersten Förderaufruf starten. Mit dem neuartigen Förderinstrument der Klimaschutzverträge können Unternehmen in Deutschland die Kosten der Transformation besser kompensieren und auf eine kohlenstofffreie Wirtschaftsweise umstellen.

Zielgruppe sind Unternehmen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, bei dem Akteure Rechte zum Ausstoß von Treibhausgasen nachweisen müssen – also Betriebe etwa aus der Chemie-, Metall-, Glas- oder Papierindustrie, wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte. Sie können nun neue Technologien einsetzen und auf klimafreundliche Energien umstellen. So sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen angestoßen werden. Der Klimaschutzvertrag gleicht dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus – für eine Laufzeit von 15 Jahren.

Dafür stehen vier Milliarden Euro zur Verfügung, wovon ein Teil aus einem EU-Topf kommt. Um Geld zu erhalten, müssen sich Unternehmen bei einer Ausschreibung bewerben. Die Zuschläge sollen für eine Laufzeit von fünfzehn Jahren gezahlt werden. Der Staat erhält aber später auch Geld zurück, sobald sich die klimafreundlichen Produktionsverfahren rechnen. Die tatsächlichen Kosten für den Staat könnten deshalb nach Angaben der EU-Kommission deutlich unterhalb der Maximalsumme von vier Milliarden Euro liegen.

Insgesamt sollen Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 reduziert werden. Vor allem sollen die Klimaschutzverträge die Markttransformation anstoßen: Sie setzen einen Anreiz, dass die erforderlichen neuen Technologien und dafür notwendige Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und gebaut werden: etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff. Auch das Know-how in der Finanzierung, beim Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte) werden damit entwickelt.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat dem Handelsblatt bestätigt, dass der erste Förderaufruf für Klimaschutzverträge bereits fertig in der Schublade liegt. Sobald Bundesfinanzministerium und Bundesrechnungshof den Fördermechanismus abschließend geprüft hätten, werde das Bundeswirtschaftsministerium das erste Gebotsverfahren eröffnen. Der Zuschlag sollen diejenigen Unternehmen erhalten, die mit der geringsten Fördersumme den größten Klimaeffekt versprechen.

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