Hinweisgeberschutz wird Gesetz

19 Dez

Der Bundestag hat das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen, das durch die Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie einen besseren Schutz von Whistleblowern gewährleisten soll. Das Gesetz wird voraussichtlich im April 2023 in Kraft treten. Es ist nach Kritik im Rechtsausschuss des Bundestages noch einmal überarbeitet worden.

Zum Schutz von Whistleblowern sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben müssen. Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten wird dafür eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt.

Whistleblower müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auch persönlich abzugeben. Dann muss die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen und ihn binnen drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen informieren, beispielsweise über die Einleitung interner Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung einer Meldung an eine zuständige Behörde, etwa eine Strafverfolgungsbehörde.

Als weitere Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen wird das Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle einrichten. Auch die Länder können zusätzlich eigene Meldestellen schaffen. Welche dieser Möglichkeiten sie nutzen wollen, können Whistleblower frei entscheiden. Auch anonymen Hinweisen muss nachgegangen werden.

Zum Schutz vor „Repressalien“ bestimmt das Gesetz eine weitgehende Beweislastumkehr: Wird ein Whistleblower in seiner beruflichen Tätigkeit „benachteiligt“, gilt die Vermutung, dass die Benachteiligung als Repressalie anzusehen ist. Diese können Schadensersatzansprüche begründen, auch dann, wenn es sich nicht um einen Vermögensschaden handelt. Zu einer vollständigen Wiedergutmachung im Einzelfall kann auch Schmerzensgeld für immaterielle Schäden gehören.

Wer verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten meldet, so vom Bundestag eingefügt, fällt ebenfalls unter den Hinweisgeberschutz und ist vor Repressalien geschützt. Hier hat sich die aktuelle Diskussionen über den Umgang mit sogenannten „Reichsbürgern“ im öffentlichen Dienst ausgewirkt. Ebenfalls in letzter Minute eingefügt wurde die Bestimmung, dass die Meldestellen Vorkehrungen treffen müssen, um auch eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen zu ermöglichen.

Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen, müssen sich mit der neuen Rechtslage auseinandersetzen. Solche mit mindestens 250 Arbeitnehmenden müssen unverzüglich handeln, da für sie das Gesetz mit dem Inkrafttreten gelten wird. Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten genießen eine „Schonfrist“ bis zum 17. Dezember 2023. Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist aber so komplex, dass Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden sollten.

Unternehmen mit Betriebsrat müssen einen längeren Vorlauf einplanen, da eine Betriebsvereinbarung abzuschließen ist.

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