IntegrityNext/BME-Studie: Unternehmen setzen beim LkSG auf Technologie

18 Jan

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) soll helfen, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten entlang der Wertschöpfungskette zu etablieren. Es regelt die Sorgfaltspflichten der Unternehmen bezüglich ihrer Lieferkette. Eine Studie von IntegrityNext, Spezialist für ESG-Risikomanagement, in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) fragte unter den BME-Migliedern nach der Bedeutung von Nachhaltigkeit.

Die Beweggründe, Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu etablieren, sind bei den für die Studie befragten Führungskräften unterschiedlich, lassen sich aber in drei Kategorien gliedern: Einhaltung von Gesetzen (56 Prozent), Überzeugung bzw. gesellschaftliche Verantwortung (40 Prozent) sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (34 Prozent). Die drei wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen sind Umweltschutz (87 Prozent), Menschen- und Arbeitsrechte (84 Prozent) und Arbeitssicherheit (68 Prozent).

Laut Studie gaben 78 Prozent der Befragten an, bereits ein Risikomanagementsystem implementiert zu haben oder dies derzeit zu planen, um Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette zu identifizieren. 33 Prozent der Befragten setzen beim Risikomanagement auf Technologie. Weitere 42 Prozent planen deren Einsatz, um Nachhaltigkeitsrisiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren und zu analysieren. Als Gründe für die Nutzung wurden die Vereinfachung von Prozessen (64 Prozent), Zeitersparnis (63 Prozent), Skalierbarkeit (38 Prozent) sowie Kostenersparnis (15 Prozent) genannt.

Elf Prozent der befragten Unternehmen gaben an, vollständige Transparenz von Nachhaltigkeitsrisiken über ihre unmittelbaren Lieferanten zu haben; 65 Prozent haben teilweise Einblicke in ihre unmittelbaren Lieferketten. Gar keine Transparenz haben nur 16 Prozent der Interviewten. Insgesamt geben 38 Prozent der teilnehmenden Unternehmen an, ihre Lieferanten bereits heute auf der Basis von Nachhaltigkeitsparametern zu bewerten. Bei Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden fällt der Wert mit 25 Prozent deutlich niedriger aus als bei größeren Firmen (47 Prozent). Allerdings ist auch bei KMU die Bereitschaft zu erkennen (45 Prozent), künftig eine solche Evaluierung vorzunehmen.

Gleiches gilt in Bezug auf die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden veröffentlichen in etwa 57 Prozent der Fälle einen Nachhaltigkeitsbericht, während der Anteil bei Firmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten mit etwa 15 Prozent niedriger ausfällt.

Fast zwei Drittel der Umfrageteilnehmenden sind direkt vom LkSG betroffen. Für den Rest ergeben sich keine gesetzlichen Pflichten. Dennoch möchten 87 Prozent dieser Firmen die Anforderungen des LkSG ganz (30 Prozent) oder zumindest teilweise (57 Prozent) umsetzen. Die Gründe sind vielfältig. Wertegeleitete Gründe wie soziale Verantwortung (61 Prozent) oder Überzeugung (46 Prozent) spielen eine wichtige Rolle. Aber auch der zunehmende Druck durch Kunden (51 Prozent), Investoren und andere Stakeholder (15 Prozent) wurde genannt. Nicht zuletzt sieht die Hälfte der Befragten die Auseinandersetzung mit dem LkSG bereits als sinnvolle Vorbereitung für die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie (54 Prozent), die für deutlich mehr Unternehmen gelten soll als das LkSG.

Im Hinblick auf Compliance und juristische Fragen fühlen sich e37 Prozent der befragten Unternehmen gut oder sehr gut aufgestellt. Große Defizite bestehen nach wie vor hinsichtlich der technischen Umsetzung. 55 Prozent der Umfrageteilnehmenden schätzen ihre Ausgangslage als schlecht oder sehr schlecht ein. Ähnlich schwach fällt die Bilanz bezüglich der Einbettung relevanter Prozesse in bestehende organisatorische Strukturen und Abläufe aus – hier erkennen 51 Prozent Nachholbedarf in der eigenen Organisation.

Weitere Ergebnisse in der kompletten Studie