MedTech-Investitionsfinanzierung in die Krankenhausreform einbeziehen!

27 Sep

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich dafür aus, die Investitionsfinanzierung für Medizintechnik in die Diskussion der Krankenhausreform einzubeziehen. „Es ist gut, dass die zukünftige Finanzierung der Gesundheitsversorgung gesichert werden soll. Die angedachten Maßnahmen der Krankenhausreform zur Konzentration von komplexeren Leistungsgruppen lassen aber den zentralen Baustein, die Investitionsfinanzierung der für die einzelnen Leistungsgruppen erforderlichen medizintechnischen Anlagegüter, bislang unberücksichtigt“, bemängelt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Für die einem Krankenhaus zugewiesenen Leistungsgruppen müssten ausreichende Investitionsmittel für die räumliche und die medizintechnische Ausstattung bereitgestellt werden, um die vorgegebenen Qualitätskriterien erfüllen zu können. Das fordert der BVMed in einem ausführlichen Positionspapier zur Investitionsfinanzierung.

Die Konzentration und Verlagerung von Leistungsgruppen durch die angedachte Krankenhausreform ziehe einen sehr unterschiedlichen Bedarf an investiven Medizintechnologien mit sich. „Dieser wird nicht mit einer pauschalen, bettenorientierten Finanzierung leistungsgerecht finanziert werden können“, so der BVMed. Die aktuelle finanzielle Schieflage der Krankenhäuser sei nicht nur durch die fehlende Deckung der inflations- und tarifbedingten Kostensteigerungen bedingt, sondern auch durch die mangelnde Investitionsfinanzierung.

Bedarf an Medizintechnik-Investitionsgütern steigt

Seit Einführung der dualen Krankenhausfinanzierung im Jahr 1972 hat sich durch den medizintechnischen Fortschritt der Bedarf an medizintechnologischen Investitionsgütern stark verändert. Dabei handelt es sich nicht nur um Großgeräte wie CTs oder Herzkatheter-Messplätze, sondern auch um wiederverwendbare Materialien oder diagnostische bzw. therapeutische Geräte und Instrumente, die kurzfristige Anlagegüter darstellen und nicht Bestandteil der Betriebskostenfinanzierung über die Fallpauschalen (DRGs) sind.

„Dabei handelt es sich oftmals um personal- und kapazitätssparende Technologien wie neue OP-Techniken, die zu einer Verbesserung der Versorgung der Patient:innen, zu einer Reduktion der OP-Zeiten, verbesserten Diagnostik und Verweildauern führen“, argumentiert der deutsche MedTech-Verband.

Die Aufspaltung der heutigen Fallpauschalen in Budgets zur Finanzierung der Vorhaltekosten und in DRGs zur Deckung fallbezogener Kosten könne bestehende ökonomische Fehlanreize reduzieren. „Es löst aber nicht das Problem der unzureichenden Finanzierung für die Leistungsgruppen erforderlichen investiven Vorhaltekosten. Wir sollten deshalb jetzt die historische Chance nutzen und die Finanzierung investiver Medizintechnologie in die Reform der Krankenhausfinanzierung einbeziehen“, fordern die Sprecher des BVMed-Arbeitskreises Stationärer Gesundheitsmarkt (AKS).

BVMed-Vorschläge zur MedTech-Investitionsfinanzierung

Daher schlägt der BVMed in seinem ausführlichen Positionspapier folgende Wege zur Sicherung der Krankenhäuser und der Versorgung der Patient:innen vor:

  1. Die Investitionsfinanzierung in die Reform der Krankenhausfinanzierung einbeziehen.
  2. In einem „Masterplan Krankenhausfinanzierung“ die Definition von medizinischen Anlagegütern und ihre Nutzungsdauer neu denken, planen und die Finanzierungszuständigkeit neu regeln.
  3. Investitionen in medizintechnische Anlagegüter als integralen Bestandteil der Daseinsvorsorge anerkennen und im Rahmen der Krankenhausreform berücksichtigen.
  4. Medizinisch sinnvolle Geschäftsentscheidungen der Krankenhäuser durch auskömmliche Finanzierung medizintechnischer Investitionen sicherstellen.
  5. Finanzierung der an die Leistungsgruppen gebundenen Strukturvoraussetzungen durch die Bundesländer sicherstellen.
  6. Grundprinzipien einer modernen, bedarfsgerechten und bundesweit harmonisierten Investitionskostenfinanzierung definieren und dabei Gestaltungsspielräume für regionale Besonderheiten und Anforderungen schaffen.

„Nur einbundeseinheitliches und sektorenübergreifendes Finanzierungskonzept für alle notwendigen Krankenhausinvestitionen kann vermeiden, dass medizinische Entscheidungen ökonomischen Begrenzungen unterliegen“, so die BVMed-Krankenhausexpert:innen. Dieses betreffe insbesondere medizintechnische Anlagegüter, die unmittelbar mit den jeweiligen Leistungen der geplanten Leistungsgruppen verbunden sind.

Darüber hinaus erfordere der Ausbau von ambulanten und kurzstationären Leistungen (AOP, Hybrid-DRGs) investive Strukturanpassungen, um eine schlanke und kostendeckende Leistungserbringung durch die Krankenhäuser sicherzustellen. Die Förderung beispielsweise ambulanter OPs sowie erforderlicher medizintechnischer Anlagegüter sei bislang nicht geregelt. „Ohne die Neuregelung der Investitionsfinanzierung im Rahmen der Krankenhausreform werden bestehende Fehlanreize verstärkt und neue geschaffen, anstatt sie zu beseitigen. Dieser Mechanismus gefährdet die für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung notwendige Anpassung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge“, heißt es in dem BVMed-Positionspapier.

Ausführlichere Argumente und Hintergründe gibt das neue BVMed-Positionspapier des Arbeitskreises Stationärer Gesundheitsmarkt (AKS) mit dem Titel „Krankenhausreform – Investitionsfinanzierung“.

Hinweis:
Die BVMed-Stellungahme bezieht sich auf das Eckpunktpapier vom 10. Juli 2023. Der BVMed wird den zwischenzeitlich veröffentlichten Arbeitsentwurf des Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) vom 19.September 2023 mit einer separaten Stellungnahme kommentieren.

Quelle