Monitoring Menschenrechte in der Lieferkette

22 Jul

Rund 1.800 Unternehmen werden Ende Juli oder Anfang August 2019 eine E-Mail der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young erhalten. Im Namen der Bundesregierung werden sie um Teilnahme an einem Monitoring gebeten. Damit möchte die Politik eine umfassende Auswertung erhalten, wie es mit der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch in Deutschland ansässige Unternehmen steht.

Es handelt sich um eine repräsentative Erhebung per Fragebogen bei etwa 1.800 zufällig ausgewählten deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Das Monitoring wird 2019 und ein zweites Mal 2020 durchgeführt. Die Bundesregierung erwartet, dass mindestens 50 Prozent aller auf die Befragung antwortenden Unternehmen als NAP-konform handelnd zu bewerten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, will die Koalition laut Koalitionsvertrag gesetzgeberisch tätig werden.

In ihrem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat die Bundesregierung dier Erwartung formuliert, dass alle deutschen Unternehmen bis 2020 gemäß ihrer Größe, Branche und Position in der Lieferkette, freiwillige Prozesse zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht einführen. Der NAP beschreibt dafür fünf Kernelemente, die Unternehmen anwenden sollen, um im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu verhüten und zu mildern:

  1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  2. Verfahren, die tatsächliche oder potenziell nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte ermitteln
  3. Maßnahmen, die potenziell negative Auswirkungen abwenden und ihre Wirksamkeit überprüfen
  4. Berichterstattung
  5. Beschwerdemechanismus

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat an alle betroffenen Unternehmen appelliert, bei diesem Monitoring mitzumachen. Nur so hätten Firmen die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Verbandsmitglieder unterstützt er dabei mit sachverständigem Rat.

VDMA