Nutzertracking auf Webseiten: Nachbesserungen nötig

1 Jul

Die Datenschutzaufsichtsbehörden mehrerer deutscher Länder haben den Einsatz von Cookies und die Einbindung von Drittdiensten auf den Webseiten von Medienunternehmen untersucht. Die meisten entsprechen nicht den rechtlichen Anforderungen für den Einsatz von Cookies und anderen Trackingtechniken. Die Unternehmen verstoßen damit gegen das Recht ihrer Nutzerinnen und Nutzer auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Dieser Befund dürfte ähnlich auf sehr viele kommerziellen Webseiten zutreffen, so dass wohl ein erheblicher Prüfungs- und Nachbesserungsbedarf auf die Unternehmen zukommt.

Insgesamt wurden auf Basis eines gemeinsamen Prüfkatalogs 49 Webangebote in 11 Ländern geprüft. Schwerpunkt war das Nutzertracking zu Werbezwecken. Auch erste Anpassungen bei einigen Verantwortlichen konnten die rechtlichen Defizite bisher nicht vollständig beseitigen. Die Behörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein wirken auf die Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich ein, um datenschutzkonforme Zustände herzustellen. Falls nötig, werden sie aufsichtsbehördliche Maßnahmen ergreifen.

Auf den geprüften Webseiten wird eine hohe Anzahl von Cookies und Drittdiensten verwendet, die überwiegend dem Nutzertracking und der Werbefinanzierung dienen. Sie fragen zwar in der Regel differenzierte Einwilligungen für die Verwendung von Cookies und Drittdiensten ab. Meistens sind diese Einwilligungen wegen folgender Mängel nicht wirksam:

  • Häufig werden einwilligungsbedürftige Drittdienste bereits beim Öffnen der Webseiten, also noch vor der Einwilligungsabfrage eingebunden und Cookies gesetzt.
  • Auf der ersten Ebene der Einwilligungsbanner werden nur unzureichende oder falsche Informationen über das Nutzertracking gegeben.
  • Selbst wenn Nutzende bereits auf der ersten Ebene des Einwilligungsbanners alles ablehnen, bleiben zahlreiche Cookies und Drittdienste aktiv, die eine Einwilligung erfordern.
  • Auf der ersten Ebene ist eine Schaltfläche vorhanden, mit der eine Zustimmung zu sämtlichen Cookies und Drittdiensten erteilt werden kann. Auf dieser Ebene fehlt häufig eine ebenso einfache Möglichkeit, das Nutzertracking komplett abzulehnen oder das Banner ohne Entscheidung schließen zu können.
  • Die Ausgestaltung der Einwilligungsbanner weist Formen des Nudging auf. Nutzende werden unterschwellig zur Einwilligung gedrängt, indem die Schaltfläche für die Zustimmung optisch auffälliger gestaltet ist als die zum Ablehnen oder die Verweigerung der Einwilligung unnötig verkompliziert wird.

Für Nutzende besteht nach Meinung der Datenschutzbehörden durch die Praxis der Unternehmen ein erhebliches Risiko. Die im Rahmen des Nutzertrackings erhobenen personenbezogenen Daten werden insbesondere zur Erstellung und Anreicherung umfassender und seitenübergreifender Persönlichkeitsprofile genutzt. Diese werden für das Onlinemarketing, insbesondere im Real Time Bidding-Verfahren (Echtzeitauktion von Werbeplätzen), eingesetzt.

Quelle