QM auf der Milchtüte

27 Mai

Unter Einbeziehung des Lebensmitteleinzelhandels will der Verein QM-Milch (Qualitätsmanagement Milch) binnen 18 Monaten ein umfassendes System mit höheren Qualitätsstandards einführen. In einer gemeinsamen Absichtserklärung kündigten die Unterzeichner an, wie sie die Qualitätssicherung bei der Milch in der gesamten Wertschöpfungskette weiterentwickeln wollen.

Den höheren Ansprüchen der Verbraucher werde künftig mit belastbaren Kriterien und Transparenz bei der QM-Milch begegnet, heißt es in einer Pressemeldung der QM-Milch e. V. Für die Molkereien und Lebensmitteleinzelhändler soll mehr Verbindlichkeit gelten, indem ihre Teilnahme am System vertraglich festgehalten wird. Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) wird ebenfalls Träger des Systems und vollwertiges Mitglied des Vereins.

Eine freiwillige Kennzeichnung möglichst vieler Milchprodukte soll das Vertrauen der Verbraucher in Qualität, Tierwohl und Nachhaltigkeit stärken. Verarbeitete Milchprodukte mit dem Label müssen aus Rohmilch erzeugt sein, die dem Standard der QM-Milch entsprechen oder aus „gleichwertig anerkannten Systemen“ stammen. „Angestrebt“ wird darüber hinaus die Zusammenarbeit mit Standards aus der Fleisch- und Futtermittelbranche sowie mit Systemen der Rückverfolgbarkeit und Haltungsformkennzeichnung.

Bis Mitte 2021 sollen sich die Träger außerdem auf Botschaften einigen, um eine einheitliche Branchenkommunikation zu betreiben. In dieser Zeit soll die bereits verwendete QM-Milch-Datenbank verbessert und so verändert werden, dass auch in Krisenfällen eine solide Datenbasis zur Verfügung steht.

QM-Milch will sich an Pilotprojekten zur Befunddatenerfassung und zum Antibiotikamonitoring in Milchviehbetrieben beteiligen. Unter dem Arbeitstitel „QM-Stufe 2“ ist ein Zusatzmodul geplant, um die Einhaltung strengerer Vorgaben für Tiergesundheit und Tierwohl zu kennzeichnen. Die Verarbeiter der Rohmilch und der Lebensmitteleinzelhandel verpflichten sich bei Nutzung dieser Stufe zu einem Preisaufschlag. Dieser bedarf noch der Zustimmung des Bundeskartellamts.

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