Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege

19 Sep

Eine Abkehr von einer stark dokumentationsorientierten Qualitätsprüfung steht nach den Heimen nun auch den Ambulanten Pflegediensten bevor. Ins Zentrum der Prüfungen sollen die tatsächliche Pflegesituation und die Ergebnisse des Pflegeprozesses rücken. Eine indikatorengestützte Qualitätsbeurteilung, wie sie im stationären Bereich ab Oktober 2019 gilt, wird es allerdings nicht geben.

Ambulante Pflegedienste müssen ebenso wie stationäre Pflegeeinrichtungen ein internes Qualitätsmanagement etablieren und die Qualität ihrer Leistungen durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung extern prüfen lassen. Mit einem von der Hochschule Osnabrück und dem Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege vorgelegten Entwurf für ein neues Prüfverfahren sind die Weichen gestellt.

Eine Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, so heißt es darin, sei erforderlich. Die Dokumentationsanforderungen hätten enormen bürokratischen Aufwand mit sich gebracht, ohne Auswirkungen auf Praxis und Qualität der Pflege zu haben. Die Prüfung der Dokumentation soll gegenüber der Inaugenscheinnahme des pflegebedürftigen Menschen, dem Fachgespräch mit der Leitung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegedienstes und dem Gespräch mit Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Hintergrund treten. Sie soll aber weiterhin eine Bedeutung im Prüfverfahren behalten.

Die Voraussetzungen für einen Indikatorenansatz sind aufgrund der Besonderheiten in der häuslichen Versorgung nicht erfüllt. So haben Ambulante Dienste in der Regel einen sachlich und zeitlich eng begrenzten Auftrag. Sie sind oft nur an wenigen Tagen pro Woche präsent. Daher können sie oft keinen maßgeblichen Einfluss auf den gesundheitlichen Zustand pflegebedürftiger Menschen ausüben. Der Einfluss von Angehörigen auf die Gesamtsituation ist oft stärker und als die Wirkung professioneller Pflege.

Mit der Einführung des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit ist eine erhebliche Erweiterung des Leistungsspektrums und der pflegerischen Aufgaben verbunden. In einem neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und -darstellung sind daher zahlreiche neue Themen zu bearbeiten. Trotzdem sollen Dauer und Aufwand den bisherigen Umfang nicht überschreiten. Auch bei der Vorankündigung (nun sogar zwei Tage vorab) bleibt es.

Die Sachverhalte, die die Prüfer beurteilen sollen, werden im neuen Prüfverfahren als „Qualitätsaspekte“ bezeichnet – das sind umfangreiche Themen, die in verschiedene Teilaspekte untergliedert sind. Dem Fachgespräch kommt dabei im neuen Prüfverfahren ein hoher Stellenwert zu. Die fachlich schlüssige mündliche Darstellung der Versorgung, der Bedarfskonstellation und anderer Sachverhalte hat einen ebenso hohen Stellenwert wie die schriftliche Dokumentation. Voraussetzung ist, dass mündliche Schilderungen nachvollziehbar sind und ein in sich schlüssiges Bild ergeben.

Die Bewertung erfolgt mit Hilfe von Bewertungskategorien, die eine differenzierte Qualitätsbeurteilung ermöglichen. Um die Nachvollziehbarkeit zu erleichtern, wurden sie den Bewertungskategorien zur Beurteilung stationärer Pflegeeinrichtungen angepasst. Die Qualitätsdarstellungen enthalten neben einer leicht fassbaren grafischen Darstellung auch eine etwas ausführlichere Erläuterung der Ergebnisse der Qualitätsprüfung.

Das ausführliche Gutachten sowie eine 30seitige Kurzfassungen stehen zum Download  bereit.